ᐅ Rücktritt vom Werkvertrag (Rohbauer beginnt einfach nicht)
Erstellt am: 06.02.2020 18:05
Oakland 10.02.2020 13:53
Hast Du bei Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung erhalten?
Falls nicht, dann hast Du noch diesen Joker. Sofern ich mich natürlich nicht irre...
Meine Einschätzung: Frag mal Deinen Anwalt.
Falls nicht, dann hast Du noch diesen Joker. Sofern ich mich natürlich nicht irre...
Meine Einschätzung: Frag mal Deinen Anwalt.
MayrCh 10.02.2020 15:59
Oakland schrieb:
Hast Du bei Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung erhalten?Ist das nicht nur bei "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (aka Online)" relevant? Evolith 11.02.2020 06:45
HilfeHilfe schrieb:
Ja was erwartest von deinem Tiefbauer ? Tiefgründige Kommunikation ? Warum hast du nicht vorher mit ihm kommuniziert und dir ein Bild gemacht ob’s passtNa komm, nun willst du es aber auch nicht verstehen. Es geht ihm doch gar nicht um ein philosophisches Gespräch, sondern um klare und nachvollziehbare Ansagen.
Ein "Ach meine Auftragsliste ist voll, wir kommen so schnell, wie wir können. Ich melde mich, wenn es los geht, aber wir werden wohl 2 Wochen Verzug haben" Ist doch eine gute Ansage, mit der der TE leben könnte. Aber bei schönstem Sonnenschein das Wetter vorzuschieben, wirkt unprofessionell.
Und was soll da Zwischenmenschlich groß passen? Es ist ein Tiefbauer! Der Preis muss stimmen, der Ruf muss stimmen und gut ist.
Oakland 11.02.2020 08:39
MayrCh schrieb:
Ist das nicht nur bei "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (aka Online)" relevant?Fragen wir doch den TE, wo er den Vertrag unterschrieben hat. Oder stand das irgendwo und ich hab es übersehen?