ᐅ Rückbau einer Baustraße
Erstellt am: 08.11.16 17:10
Bauexperte08.11.16 23:32
herrsten schrieb:
das is ja nun Ansichtssache: Nein.herrsten schrieb:
... scheint jedenfalls so, als wäre es nicht "normal" ...Ich würde mir wünschen, Du würdest Dich an die Forenregeln halten und Deinen Beruf in Deinem Profil nachtragen!Grüße, Bauexperte
herrsten09.11.16 08:56
Da es mir offensichtlich nicht möglich ist meinen Account zu löschen, bitte ich Sie - Frau Admin - dies umgehend zu tun.
tomtom7910.11.16 04:49
Und gleich noch eine klatsche im anderen Forum bekommen mit den selben aussagen!
HilfeHilfe10.11.16 07:28
tomtom79 schrieb:
Und gleich noch eine klatsche im anderen Forum bekommen mit den selben aussagen!manche sind halt beratungsressistent gibt aber auch RA die sich solchen Fällen gegen Obolus annehmen
herrsten10.11.16 11:18
tomtom79 schrieb:
Und gleich noch eine klatsche im anderen Forum bekommen mit den selben aussagen!Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Ich zitiere aus dem anderen Forum:
V3 (so hier vermutlich geschehen)
gar nichts beschrieben über die Baustraße (also weder was kommen soll, noch was zurückgebaut werden muss)
> der Unternehmer konnte, musste aber keine Baustraße bauen. Er hat sich einfach dafür entschieden, da für ihn dann die Baustelle besser zu handeln ist. Also muss er das Material später auch wieder wegschaffen.
Er darf auch keinen Restbeton auf der Baustelle belassen, auch keine Bewehrungsstahl, keine Rohre die er
geschnitten hat, keine Bierflaschen seiner Mitarbeiter, keine Joghurtbecher etc.
Bestellt wurde ein Bauwerk und sonst nichts.
Und laut VOB ist dies auch genau so Hand zu haben. Eigentlich hatte ich hier kompetente Antworten erwartet, statt albernes rumgetrolle.
daniels8710.11.16 11:59
Du willst scheinbar nicht verstehen, das nur das zählt, was in deinem Vertrag steht. Wie das in den meisten Fällen gehandhabt wird, interessiert dabei nicht. Und woher sollen wir das jetzt wissen?
Und in den meisten Fällen ist es eben so: Der Bauherr hat dafür zu sorgen das die Baustelle zugänglich, befahrbar und der Boden tragfähig ist. Eine Baustraße/Kranplatz geht - falls nötig - zu Lasten des Bauherren.
Sollte nichts davon im Vertrag/Bauleistungsbeschreibung stehen, und du wurdest bei der Erstellung der Baustraße nicht gefragt, hast du Sie auch nicht in Auftrag gegeben. Dann könnte man mit der Firma streiten, falls dir das den Aufwand Wert ist.
Normalerweise steht aber immer was zur Baustelleneinrichtung drin.
Und in den meisten Fällen ist es eben so: Der Bauherr hat dafür zu sorgen das die Baustelle zugänglich, befahrbar und der Boden tragfähig ist. Eine Baustraße/Kranplatz geht - falls nötig - zu Lasten des Bauherren.
Sollte nichts davon im Vertrag/Bauleistungsbeschreibung stehen, und du wurdest bei der Erstellung der Baustraße nicht gefragt, hast du Sie auch nicht in Auftrag gegeben. Dann könnte man mit der Firma streiten, falls dir das den Aufwand Wert ist.
Normalerweise steht aber immer was zur Baustelleneinrichtung drin.
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