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ᐅ Rohbaufeuchtigkeit


Erstellt am: 09.12.2012 19:22

MODERATOR 09.12.2012 19:22
Da bei Ihrem Haus einiges schief gelafen war, sollten Sie einen Sachverständigen einschalten, der sich die Details vor Ort anschaut und bewertet.
Solche Wasserschäden sollen eigentlich nicht vorkommen, da während der Bauzeit fertige Bauteile (Wände z.B.) vor Wasser zu schützen sind; auch Fugen zwischen Gebäudeteilen kann man provisorisch abdichten. Da haben sowohl Bauleiter als auch Handwerker gepennt.
Bauen Sie mit GU oder Bauträger?

L75igf9es-1 10.12.2012 08:37
Leider ist mir der Unterschied zwischen GU und Bauträger nicht klar. Jedenfalls gibt es einen GU-Vertrag und ich gehe jetzt mal davon aus, dass wir mit einem GU bauen.

Heute habe ich ihn den Bauführer und GU mit meinen Feststellungen konfrontiert. Der Bauführer hat sehr schnell die Fassung verloren und gesagt, dass wohl der Flachdächler gepfuscht hat und deshalb noch immer Feuchtigkeit eintritt. Er habe schon mehrmals ohne Erfolg angenmahnt.

Der Architekt meinte, dass sei alles kein grosses Problem, wobei er den Einsatz einer Heizkanone nicht nachvollziehen konnte.

Die Gespräche haben mich absolut nicht beruhigt. Wie so schon oben ausgedrückt haben wohl alle gepennt! Ich frage mich aber, was ein Sachverständiger bringt. Wenn ich mit einem Gutachten beim GU/Bauführer antrabe wird das gute Verhältnis wohl im Eimer sein und der Bau ist noch lange nicht fertig...

MODERATOR 10.12.2012 12:18
Hallo nochmal,
ich hatte nach Ihrem vertragspartner gefragt, um die Verantwortung für die Bauleitung zu sondieren. Wenn der Bauleiter des GU seine eigenen Handwerker kontrolliert, geschieht das vor allem im Sinne des GU - dieser Bauleiter arbeitet ja nicht unabhängig für Sie, er ist Teil der GU-Firma.
Der GU selbst ist verantwortlich für alle Bauleistungen, da er diese beauftragt; da kann sich deren Bauleiter nicht damit herausreden, dieser oder jener Handwerker hätte gepfuscht. Da muss man sagen, er selbst hat bei der Bauleitung gepfuscht.

Wie der Architekt nun in diese Reihe der Verantwortlichen passt, weiß ich nicht, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Einen Rohbau kann man schon trocknen; Beschädigungen könnten aber zurückbleiben
Sie sollten deshalb unbedingt die Mängel feststellen (lassen), so, wie sie sich momentan zeigen, damit es später nicht heißt "Wasser in den Wänden? Davon weiß ich nichts...".
Wenn Sie selbst die Mängel aufnehmen, machen Sie das fotografisch, mit Maßband und mit möglichst genauer Beschreibung von Bauteil, Ort, Fläche der sichtbaren Wasserflecken etc.
Was den Gutachter betrifft: Es ist ja wohl eher so, dass die mangelhafte Arbeit des GU/Bauführers zu der Misere führt; darauf sollten Sie keine Rücksicht nehmen, Sie sollten eher aufpassen, dass man Ihnen später nicht noch die Trocknungsmaßnahmen in Rechnung stellt.

Sandraholster-1 29.05.2015 12:34
Das kenne ich zwar nicht persönlich, aber in der Familie gab es so einen ähnlichen Fall. Entscheidend ist hier, an den Vertragspartner heranzutreten. Das Trocknen des Baus, das ist eine Sache, aber diese eklatanten Fehler, dafür müssen die geradestehen.

Viele Bauherren lassen sich oft breit schlagen mit einer Heizkanone lässt sich alles lösen. Die entstandenen Schäden können dann aber erheblich sein.

Ricardo-1 20.12.2015 12:20
Das ist natürlich auch ärgerlich, dass mit dem Wassereintritt. Das ist natürlich im November auch ein ungünstiger Monat mit dem Putz. Gerade in diesem Monat ist ja mit viel Regen zu rechnen. Deshalb haben wir darauf geachtet, dass diese Arbeiten im September fertig werden.

Luca-1 28.01.2016 10:37
Das ist eben alles eine Frage der Planung. Aber ich erlebe es oft, dass die Bauzeiten nicht eingehalten werden und es immer wieder zu Verzögerungen kommt. Das ist auf dieser Baustelle aber einfach alles schief gelaufen. Dann kommen die mit der Idee einer Heizkanone.


Das bringt oft wenig und es ist schon passiert, dass die Firma dann die Trocknungsmaßnahmen dem Bauherrn in Rechnung gestellt haben. Hier richtig auf der Hut sein.
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