Rohbau kaufen - Erfahrungen

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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sirhc

sirhc

für unseren Innenausbau haben wir damals etwa mit 80.000€ kalkuliert inkl. einigen Spielereien. hätte man auch mit 60.000 schaffen können. (Heizung, Strom, Innenwände, verputzen, sanitär, Treppe, Wandarbeiten, Bodenbeläge, innentüre, Haustür(diese fehlte, war nur bautür)). die Hausanschlüsse inkl. ab/Regenwasser waren fertig.
Das alles für 60.000, wirklich? Das macht bei uns Heizung, Lüftung, Sanitär aus, ohne Elektro, Putz, Treppe, Bodenbeläge, Innentüren. Alles für das Geld geht meiner Meinung nach nur mit extrem viel Eigenleistung oder in Ausführungsqualität "sozialer Wohnungsbau".
 
B

Bauexperte

@ Payday

Eine einmal erteilte Baugenehmigung kann beliebig oft verlängert werden.

Vorsicht mit Halbwissen!


Bauexperte von unterwegs
 
P

Payday

@ Payday

Eine einmal erteilte Baugenehmigung kann beliebig oft verlängert werden.

Vorsicht mit Halbwissen!


Bauexperte von unterwegs
das ist so nicht richtig.

§ 62
Geltungsdauer der Baugenehmigung

(1) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen oder wenn sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.

(2) Die Frist nach Absatz 1 kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu drei Jahren schriftlich verlängert werden. Die Frist kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Baurechtsbehörde eingegangen ist.
für den oben genannten Bauvorhaben mag das so stimmen, nicht aber bei den Bauvorhaben was bei uns zur Auswahl stand. das Haus war von außen fertig, von innen aber wie gesagt nichts passiert. das Haus stand so aber schon 10jahre. die Baugenehmigung ist also längs abgelaufen, da nicht immer schriftlich verlängert wurde. das Bauamt meinte auch, das man neu beantragen müsse inkl. der heute aktuellen Energieeinsparverordnung.
 
B

Bauexperte

Oh man ....

ich präzisiere: der schriftliche Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung muß innerhalb der Frist (drei Jahre) nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen. Verstreicht die Geltungsdauer, muß ein neuer Bauantrag eingereicht werden.

Demgemäß gilt die Genehmigung für den Rohbau, für welchen sich der TE interessiert, noch ... es sei denn, mit den Mauerarbeiten wurde wesentlich später nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
P

Payday

naja 3 Jahre sind lang, trotzdem kann der fall gut eintreten, das die Genehmigung neu gestellt werden muss. das könnte ganz schnell im Rechtsstreit enden, wenn man als bezahlter sachverständiger (oder ähnliches) so eine kleine lapaie vergisst den potenziellen Käufer zu erzählen.

ich gebe das Vorsicht bei halbwissen gerne zurück ausgerechnet zu den Thema habe ich mich ausgiebig informiert und mussten am ende absagen, weil halt eine neue Genehmigung notwendig wäre.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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