ᐅ RKR Systembau, Höheischweiler - Erfahrungen?
Erstellt am: 06.08.15 09:03
Steinaufstein416.10.22 09:11
11ant schrieb:
Was bedeutet das - an welchen Punkten des Baufortschrittes wäre das Haus überbezahlt gewesen ?Die Rechnungsstellung erfolgt dort immer „mit“ dem jeweiligen Bauabschnitt. Zum Beispiel mit Erstellung der Bodenplatte anstatt nach Fertigstellung der Bodenplatte. Also ist die Baustelle eigentlich immer überzahlt. Es bleiben auch keine 10 % für die Abnahme übrig.
Pitiglianio16.10.22 10:19
Steinaufstein4 schrieb:
Die Rechnungsstellung erfolgt dort immer „mit“ dem jeweiligen Bauabschnitt. Zum Beispiel mit Erstellung der Bodenplatte anstatt nach Fertigstellung der Bodenplatte. Also ist die Baustelle eigentlich immer überzahlt. Es bleiben auch keine 10 % für die Abnahme übrig.Deswegen verändert man ja auch solche Vertragsschriften insoweit, dass die Rechnungsstellung "mit Fertigstellung der Bodenplatte" verschickt wird.Ebenso verhält es sich mit den 5% für die Abnahme.
In welchem Bauabschnitt seid ihr mit RKR?
Steinaufstein416.10.22 16:01
Verändert man? Wer denn? Wir haben das angesprochen, aber Novum war zu keiner Änderung bereit.
Steinaufstein416.10.22 16:08
Pitiglianio schrieb:
Deswegen verändert man ja auch solche Vertragsschriften insoweit, dass die Rechnungsstellung "mit Fertigstellung der Bodenplatte" verschickt wird.
Ebenso verhält es sich mit den 5% für die Abnahme.
In welchem Bauabschnitt seid ihr mit RKR?Bei uns wurden gerade die Rohbauinstallationen fertiggestellt. Baust du auch mit RKR oder Novum?
11ant16.10.22 18:18
Steinaufstein4 schrieb:
Die Rechnungsstellung erfolgt dort immer „mit“ dem jeweiligen Bauabschnitt. [...] Also ist die Baustelle eigentlich immer überzahlt. Es bleiben auch keine 10 % für die Abnahme übrig.Pitiglianio schrieb:
Deswegen verändert man ja auch solche Vertragsschriften insoweit, dass die Rechnungsstellung "mit Fertigstellung [...]" verschickt wird.Fälligkeiten und Zahlungsziele sollte man natürlich stets so gestalten, daß ein angemessener Einbehalt wirksam bleibt. Ich würde bei unterschiedlichen Fairneßauffassungen allerdings stets eher den Anbieter aussortieren, als seine Vertragsbedingungen anzupassen. Letzteres tut man besser nur mit solchen Partnern, mit denen die "Chemie" stimmt, und wenn es sich um eher kleine Anpassungen handelt. In einem Zug-um-Zug-Geschäft eine Änderung von vorschüssig zu nachschüssig vorzunehmen, ist jedoch nur sprachlich eine kleine Änderung, aber inhaltlich eine sehr wesentliche.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Pitiglianio17.10.22 13:30
Steinaufstein4 schrieb:
Verändert man? Wer denn? Wir haben das angesprochen, aber Novum war zu keiner Änderung bereit.Baust du jetzt mit RKR oder Novum? Vertragsbedingungen kann der AG vor Unterschrift im Einvernehmen mit dem AN durchaus ändern oder anpassen.
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