Ringanker nass - fehlende Dämmung

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B

Bauexperte

Hallo KS-Bauer,

Dein GU möchte die Sache natürlich aussitzen. Wahrscheinlich kratzt es ihn noch nicht mal, wenn Du die letzte Rate einbehältst. Deshalb würde ich mit dem Gutachten zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen, wie am besten weiter zu verfahren ist
E.Curb meint es sicher nur gut, so wie ich ihn hier kennenlernen durfte. ABER ... bevor Du real zum Anwalt gehst - solche Geschichten, bis sie in Gang gesetzt werden, dauern zumeist ewig und 3 Tage - spiel´ damit. Wenn Du in der Lage bist, ein "Pokerface" aufzusetzen, sprich mit Deinem GU, dass er glauben muß, Du hättest bereits einen RA beauftragt und dieses Gespräch wäre Dein letztes Angebot, die Angelegenheit "leise" aus der Welt zu schaffen. Bei vielen GU beflügelt das die Entscheidungsfindung; wenn auch das nicht fruchtet, kannst Du immer noch zusätzliches Geld in die Hand nehmen.

Im Übrigen: Du hast 3 Gutachten vorliegen - ich denke auch eine Mängelrüge mit Fristsetzung an Deinen GU versendet, welche ergebnislos verstrichen ist - dann kannst Du gefahrlos einen eigenen Handwerker mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und so das bislang einbehaltene Geld ergebnisorientiert einsetzen. Wenn dies Deinem GU nicht gefällt; muß er klagen

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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