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ᐅ Richtige Erdung bei Stahlfaserbeton un schwarzer Wanne


Erstellt am: 03.01.2019 12:39

Knöpfchen 04.01.2019 08:44
Wenn die Erdung in der Bodenplatte
UNTERHALB der Abdichtung im gewachsenen Boden( auch unterhalb der Bitumen Abdichtung und der Sauberkeitsschicht ) liegt ist das soweit erst mal richtig.Wenn dieses dokumentiert wurde müssen davon auch Fotos gemacht worden sein.
Diese ganze Doku lass dir aushändigen.zeig es deinem anderen Elektriker.
Der Erdungswiderstand läßt sich meßtechnisch nachweisen ,machen lassen ,gehört auch dazu.
Eine Erdung nun noch nachträglich ,wenn noch erforderlich darf NUR der Elektriker machen.
Die Unterlagen gehören zum Haus also in deine Hände.

Lumpi_LE 04.01.2019 08:46
Blitzschutz braucht man nicht, weder fürs Haus noch für die Photovoltaik.
Außer:
(1) die Photovoltaik hat über 30 kWp, dann ist es empfohlen
(2) euer Haus steht auf einer Erhebung, ist deutlich höher als die andere Bebauung, keine Bäume und die anderen Häuser haben auch keinen Blitzschutz

Knöpfchen 04.01.2019 10:33
Ob Blitzschutz sinnvoll ist läßt sich durch eine Risikoanalyse ermitteln.
Dafür gibt es Blitzschutzfachkräfte.

Dipol 25.01.2019 22:22
Knöpfchen schrieb:
Wenn die Erdung in der Bodenplatte
UNTERHALB der Abdichtung im gewachsenen Boden( auch unterhalb der Bitumen Abdichtung und der Sauberkeitsschicht ) liegt ist das soweit erst mal richtig.
Das ist dann ein Ringerder der seit der abgelösten DIN 18014:2007-09 aus korrosionsbeständigem NIRO-Stahl, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), min. 10 mm rund oder 30 mm x 3,5 mm flach bestehen muss.

In die Bewehrung nicht erdfühliger Fundamente/Bodenplatten ist zudem ein Funktionspotentialausgleichsleiter WIE ein Fundamenterder zu verlegen und alle 2 m mit der Bewehrung sowie je Anschlussfahne bzw. Max. 20 m Gebäudeumfang mit dem Ringerder zu verbinden. Die Max. Maschenweite für beide Systeme beträgt. 20 x 20 Meter.
Knöpfchen schrieb:
Der Erdungswiderstand läßt sich meßtechnisch nachweisen ,machen lassen ,gehört auch dazu.
Die Messung des Erdausbreitungswiderstand ist sinnvoll, aber seit den ersten VDEW-Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente von 1964 über abgelöste DIN 18014-Vorgänger kurioserweise KEINE Pflicht. Selbst mit Blitzschutzsystem sind die früher obligatorischen > 10 Ohm nur noch ein empfohlener Richtwert.

Mit und ohne Blitzschutzsystem ist aber die Messung von Durchgangswiderständen Pflicht. Der Wert wurde von ≤ 1 Ohm auf aktuell ≤ 0,2 Ohm geändert.

Blitzschutzanlagen sind baurechtlich nur für bestimmte Gebäude gefordert, können aber nach aufwendiger Risikoanalyse gemäß IEC 62305-2 geboten sein. Die ist praktisch nur softwaregestützt mit DEHN-Toolbox möglich, die nur wenige der im Blitzschutzbau zumeist werkelnden Dachdeckerfirmen besitzen und beherrschen.

Für Photovoltaik-Anlagen kann versicherungsrechtlich ein Blitzschutzsystem ab ≥ 10 kW und nicht erst 30 kW gefordert sein, wenn die unverbindlichen VdS-Richtlinien Vertragsbestandteil sind.

Mit Blitzschutzsytem ist für Ringerder eine engere Maschenweite von Max. 10 m x 10 m gefordert und die Verbinder müssen nach IEC 62561-1 blitzstromtragfähig zertifiziert sein. Photovoltaik-Module sind schutzisioliert, weshalb entgegen häufiger Behauptungen - ohne Blitzschutzsystem - normativ auch kein PA der Gestelle gefordert ist.

Knöpfchen 26.01.2019 21:05
Bisher mußte beim E—Chek der Erdausbreitungswiderstand mit gemessen und eingetragen werden.
Dann ist das ja wohl auch Geschichte.
Hauptsache das Ding guckt da irgendwo raus und gut is.
Das wäre ein guter Schritt rückwärts,

Dipol 26.01.2019 23:46
Knöpfchen schrieb:

Hauptsache das Ding guckt da irgendwo raus und gut is.
Genau das ist doch die normale normwidrige Praxis:
  • Erdungsanlagen werden überwiegend NICHT wie seit DIN 18014:2007-09 vorgeschrieben durch konzessionierte Elektriker sondern weiterhin durch die Maurer verlegt.
  • Der Mehrheit der Elis, die häufig genug ebenfalls weder diese abgelöste noch aktuelle Normausgabe kennt, genügt ein Blick auf einen aus dem Boden ragenden Stahl um in der Zähleranmeldung ohne Skrupel nie gesichtete Erdungsanlagen fraglicher Tauglichkeit für normkonform zu erklären.
  • Wer als Elektriker mit der wahrheitswidrigen Praxis ertappt wird, erklärt die zumeist nie gelesene DIN 18014 für praxisfremd.
Die wenigen EFK-Exoten, die noch vertragstreu ein VDE Auswahlabo vorweisen können und die die Norm tatsächlich kennen, werden durch die bvs-Stellungnahme verunsichert. Von diesen Experten hat sich während der Auslegungen im Entwurfsportal keiner zu Wort gemeldet.
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