W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Reihenmittelhaus von Bauträger kaufen - Vertragsinhalt?


Erstellt am: 08.07.17 23:39

baeckerman8308.07.17 23:39
Hallo!

Erst einmal etwas zum Hintergrund meiner Frage. Wir überlegen Wohneigentum zu erwerben, sind uns aber nicht sicher ob wir ein Einfamilienhaus oder ein Reihenmittelhaus wollen. Das Ganze ist so entstanden, dass wir nach Baugrundstücken Ausschau gehalten haben, dort aber die Nachfrage ja doch abenteuerlich hoch ist. Dann haben wir ein schönes Reihenmittelhaus in unserer Preislage gesehen. Plötzlich haben wir dann auch ein Baugrundstück von einer Gemeinde reserviert bekommen.

Hier soll es jetzt um das Reihenmittelhaus gehen. Der Makler hat dort einfach einen Termin mit einem Notar ausgemacht, ohne den Termin abzustimmen. Uns fehlen da noch Informationen, nun wissen wir aber nicht, ob diese für den Notarvertrag vorliegen müssen, wir also darauf bestehen können.

1. Bauplan mit Maßen der Wohnung und Raumaufteilung
2. Genaue Maße der Parkplätze, denn es gibt mehrere 2er Parkplätze, die Autos müssen also hintereinander parken. Diese Reihen sind für das ganze Reihenhaus für alle Bewohner nebeneinander. Auf der einen Seite des Reihenhauses.
3. Wir wollten ein Starkstromkabel zu unserem Parkplatz liegen haben, der Makler sagt, dass muss nicht in der Vertrag, damit fühle ich mich unwohl.

Würdet ihr auf die drei Sachen bestehen, bevor beim Notar unterschrieben wird? Und wie sieht es mit der Terminabstimmung aus? Wir wurden nicht mal gefragt, ob uns das passt.
Traumfaenger08.07.17 23:47
Also ich würde 1. auf jeden Fall erwarten (Maße und Raumaufteilung), 2. würde ich auch in den Vertrag aufnehmen (also konkrete Bezeichnung welche Parkplätze zu Euch gehören). Bei 3. bin ich mir nicht sicher, ob der Notar das beurkunden soll, oder ob es genügt so etwas in den Kaufvertrag aufzunehmen (Ihr kauft die Wohnung mit Parkplatz und vom Verkäufer zu legenden Starkstromkabel). Eigentlich sollte hier der Kaufvertrag ausreichen, da das Starkstromkabel wie andere Einbauten auch, i.d.R. nicht im Notarvertrag einzeln aufgeführt werden (meine Meinung). Frag doch einfach den Notar, der gibt Dir gerne Auskunft, denn DU BEZAHLST IHN.

PS: Fehlende Terminabstimmung ist eine absolute Frechheit, bestätigt aber meine Meinung über Makler. Ihr seid vermutlich in einem Verkäufermarkt und wenn Ihr nicht erscheint, hat der Makler 10 andere Interessenten....
77.willo08.07.17 23:50
1. ist essenziell. 2. gehört in die Teilungserklärung zum Parkplatz die dir ja schon vorliegen muss. Wenn das da nicht drinnen steht musst du es durch die Eigentümer Versammlung bringen und das kann zäh werden.
baeckerman8309.07.17 00:02
Vielen Dank! So schnell hatten wir gar nicht mit Antworten gerechnet.
Gut 1. sehen wir auch so.
Die Teilungserklärung haben wir schon. Zu den Stellplätzen steht dort: "...werden die Eigentümer der x Reihenhausgrundstücke und der Stellplätze, die real vermessen werden, Miteigentümer einer Wegefläche, von Grünflächen"
Daher sind die Stellplätze dann ja nicht geteilt sondern jedem gehört real ein Anteil, oder?

Das Kabel vom Hausanschluss müsste aber ja über die Grundstücke der anderen Anwohner.

Ja wir sind in einem Verkäufermarkt, Grundstücke und Häuser gehen ja zur Zeit leider echt super gut weg. Egal zu welchen Preisen und Leistungen der Verkäufer.
ypg09.07.17 00:55
Ein Makler ist ein Vermittler und bekommt dafür Provision.
Wer ist denn Verkäufer?

Und es wird unterschieden zw Gemeinschafts- und Sondereigentum... die Begriffe sind bei den Stellplätzen wichtig. Erwirbt ihr Gemeinschaftseigentum, gehört Euch allen ein ideeller Anteil, aber kein spezieller.


In aller Kürze Grüsse
11ant09.07.17 02:35
baeckerman83 schrieb:
1. Bauplan mit Maßen der Wohnung und Raumaufteilung
"... der Wohnung" klingt nach einem dieser Bauträger, deren Konzept Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen in Reihenhausgestalt sind (?)
notarvertragmaklerreihenmittelhauswohnungparkplätzestarkstromkabelparkplatzraumaufteilungkaufvertragverkäufermarkt