Hallo zusammen,
der ein oder andere hat vielleicht schon einer meiner Threads mitgelesen indem es darum geht, dass wir unser Reihenendhaus in Eigenverantwortung bauen müssen oder dürfen - je nach Betrachtungsweise. Soll heißen, dass wir in einem Neubaugebiet im Rhein-Neckar-Kreis ein Reihenendhausgrundstück (215 qm) kaufen und es selbst bebauen werden - allerdings in Absprache mit unseren beiden Riegelnachbarn.
Der Wunsch der Gemeinde, welche die Grundstücke über ein Einheimischenmodell verkauft hat war eigentlich, dass man sich idealerweise bereits auf eine komplette Hausgruppe mit mehreren Familien zusammen bewirbt und dann entsprechend mit einem GU, GÜ oder auch Architekt baut. Natürlich hat das so nicht wirklich funktioniert, so dass es eben nur Einzelbewerber und nun auch Bauherren gibt.
Nachdem wir den Zuschlag bekommen hatten, wurden dann die Adressen der anderen Riegelnachbarn ausgetauscht um sich über gewisse Dinge abzusprechen, wie z.B. die Dachform, Keller ja nein, usw. Hier hat man direkt schon gemerkt, dass am liebsten jeder sein eigenes Süppchen kochen möchte. Allerdings konnte man sich nun doch darauf einigen, dass man die Hausgruppe als Satteldach mit einer Dachneigung von 35 - 40 Grad baut. Innerhalb dieser 5 Grad kann man sich bewegen.
Wir als Eckhaus werden ohne Keller bauen, das Mittelhaus sowie das andere Eckhaus allerdings mit. Das stellt uns natürlich vor das Problem, dass wir eine Tiefengründung machen müssten bzw. es auch einfach sein lassen können und das Mittelhaus muss uns dann abfangen, da wir zuerst mit dem Bau starten werden. Allerdings ist der aktuelle Stand so, dass wir uns mit dem Mittelhaus so verständigt haben, dass wir direkt auf seine Kosten tiefer gründen, da eine spätere Abfangung unseres Hauses für den Nachbarn deutlich teurer wäre.
Wir sind momentan kurz vor Unterschrift mit dem GÜ, Notartermin für das Grundstück ist Ende Juni und Baubeginn hoffentlich noch im Herbst diesen Jahres, da im Baugebiet um uns herum noch mehrere frei geplante Hausgruppen entstehen, welche uns dann mit ihren Kräne wiederum im Weg stehen könnten.
Ich werde hier immer mal wieder den Fortschritt dokumentieren - so oft kommt ja solch ein eigen geplantes Reihenhaus nicht vor.
der ein oder andere hat vielleicht schon einer meiner Threads mitgelesen indem es darum geht, dass wir unser Reihenendhaus in Eigenverantwortung bauen müssen oder dürfen - je nach Betrachtungsweise. Soll heißen, dass wir in einem Neubaugebiet im Rhein-Neckar-Kreis ein Reihenendhausgrundstück (215 qm) kaufen und es selbst bebauen werden - allerdings in Absprache mit unseren beiden Riegelnachbarn.
Der Wunsch der Gemeinde, welche die Grundstücke über ein Einheimischenmodell verkauft hat war eigentlich, dass man sich idealerweise bereits auf eine komplette Hausgruppe mit mehreren Familien zusammen bewirbt und dann entsprechend mit einem GU, GÜ oder auch Architekt baut. Natürlich hat das so nicht wirklich funktioniert, so dass es eben nur Einzelbewerber und nun auch Bauherren gibt.
Nachdem wir den Zuschlag bekommen hatten, wurden dann die Adressen der anderen Riegelnachbarn ausgetauscht um sich über gewisse Dinge abzusprechen, wie z.B. die Dachform, Keller ja nein, usw. Hier hat man direkt schon gemerkt, dass am liebsten jeder sein eigenes Süppchen kochen möchte. Allerdings konnte man sich nun doch darauf einigen, dass man die Hausgruppe als Satteldach mit einer Dachneigung von 35 - 40 Grad baut. Innerhalb dieser 5 Grad kann man sich bewegen.
Wir als Eckhaus werden ohne Keller bauen, das Mittelhaus sowie das andere Eckhaus allerdings mit. Das stellt uns natürlich vor das Problem, dass wir eine Tiefengründung machen müssten bzw. es auch einfach sein lassen können und das Mittelhaus muss uns dann abfangen, da wir zuerst mit dem Bau starten werden. Allerdings ist der aktuelle Stand so, dass wir uns mit dem Mittelhaus so verständigt haben, dass wir direkt auf seine Kosten tiefer gründen, da eine spätere Abfangung unseres Hauses für den Nachbarn deutlich teurer wäre.
Wir sind momentan kurz vor Unterschrift mit dem GÜ, Notartermin für das Grundstück ist Ende Juni und Baubeginn hoffentlich noch im Herbst diesen Jahres, da im Baugebiet um uns herum noch mehrere frei geplante Hausgruppen entstehen, welche uns dann mit ihren Kräne wiederum im Weg stehen könnten.
Ich werde hier immer mal wieder den Fortschritt dokumentieren - so oft kommt ja solch ein eigen geplantes Reihenhaus nicht vor.
G
goalkeeper04.01.20 17:10Wir kommen gerade vom Bau und fragen uns, weshalb wir im DG nicht links im Treppenhaus noch einen Boden haben einziehen lassen für z.B. eine Abstellkammer. Oder haben wir einen Denkfehler? Die Treppe kommt wie die Bautreppe rechts hoch - das Treppenhaus ist 2,20m breit.
Wäre eine nachträgliche Decke überhaupt wirtschaftlich sinnvoll und machbar?

Wäre eine nachträgliche Decke überhaupt wirtschaftlich sinnvoll und machbar?
G
goalkeeper04.01.20 17:40opalau schrieb:
Weil ihr euch den Kopf stoßen würdet..?Eher nicht, da wir im EG unter der Treppe eine Abstellkammer geplant haben, die dort problemlos funktioniert - also sollte das doch dann auch oben klappen.
@goalkeeper .. da stehste jetzt aber auf der Leitung. Im EG hast du die Kammer unter dem nach oben führendem Lauf der Treppe. Und die Abstellkammer ist nur gleich am Eingang mannshoch und wird nach hinten niedriger.
Und so sieht das im OG aus ... Grundriss mit Kammer über dem hochkommendem Treppenlauf und Schnitt dazu:

Und so sieht das im OG aus ... Grundriss mit Kammer über dem hochkommendem Treppenlauf und Schnitt dazu:
G
goalkeeper04.01.20 19:05kbt09 schrieb:
@goalkeeper .. da stehste jetzt aber auf der Leitung. Im EG hast du die Kammer unter dem nach oben führendem Lauf der Treppe. Und die Abstellkammer ist nur gleich am Eingang mannshoch und wird nach hinten niedriger.
Und so sieht das im OG aus ... Grundriss mit Kammer über dem hochkommendem Treppenlauf und Schnitt dazu:

Ich steh noch immer auf dem Schlauch: also würde das jetzt gehen, richtig?