Reduzierte Mehrwertsteuer bis Ende 2020. Vorgehen bei Rechnungen?

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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H

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das wird so sein. ich allerdings, der die Küche zwischen Juli und dez 2020 bestellen und die erst 2021 aufgestellt wird, werden die 19% zahlen müssen.

laut dem stand hier im Forum. so war es bei der letzten ähnlichen steuersenkung anscheinend auch so.
Und wenn vorabrechnung fordert ??
 
Y

yellow_ms

Vorabrechnung wäre maximal eine Anzahlung und das löst das Problem nicht. Ohne Leistungserbringung keine Rechnung.
 
Y

yellow_ms

na ja, aber bei Schlussrechnung 2021 mit Leistungserbringungsdatum 2021 werden auf die Gesamtsumme 19% fällig. Hat man nun 100% Anzahlung zu 16% geleistet, muss die Steuerdifferenz nachbezahlt werden. Oder liege ich damit falsch? Zusammengefasst: es gibt keinen legalen Weg, von den 16% zu profitieren, wenn die Leistungserbringung erst 2021 ist
 
S

saralina87

na ja, aber bei Schlussrechnung 2021 mit Leistungserbringungsdatum 2021 werden auf die Gesamtsumme 19% fällig. Hat man nun 100% Anzahlung zu 16% geleistet, muss die Steuerdifferenz nachbezahlt werden. Oder liege ich damit falsch? Zusammengefasst: es gibt keinen legalen Weg, von den 16% zu profitieren, wenn die Leistungserbringung erst 2021 ist
Ja, das wiederum stimmt.
Die Krux wird werden Teilleistungen gegen Anzahlungen abzugrenzen, bei Teilleistungen würde die USt nicht nachgefordert werden.
Außer das BMF hat ein Einsehen und es gibt eine komplette Vereinfachungs- und Übergangsregelung.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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