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ᐅ Problem beim Hausverkauf: keine Zufahrt und ein Biotop vorhanden


Erstellt am: 18.03.21 05:08

Nice-Nofret26.03.21 11:30
Was ist dem im Grundbuch konkret als Lasten eingetragen? Was steht im offiziellen Bebauungsplan und von wann ist der? Und was stand im vorhergehenden?.
11ant26.03.21 12:28
Narima1 schrieb:

Der Bürgermeister hat nochmal angerufen und darauf hingewiesen daß die Stadt ein Vorverkaufsrecht hat.
mh, würde erklären warum er mir die Käufer vergrault hat die ursprünglich 1,6 Mio zahlen wollten und der Preis inzwischen auf 1 Mio runter ist.
Ich sachja, der Wöller, sein Spezl Huber und das Kloster Kaltenthal.
Joedreck schrieb:

Der für Zivilrecht soll einer unterlassungsverfügung gegen den Bürgermeister erwirken und evtl Schadensersatzforderungen prüfen.
Genau, ein Vorkaufsrecht ist kein Mitbewerbervergraulrecht. Vermögensschädigung des Eigentümers durch üble Nachrede gegen das Grundstück ist dadurch nicht gedeckt.
Wie kommt der Bürgermeister überhaupt zu der Ehre der Gelegenheit, die Interessenten zu desinformieren ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Tassimat26.03.21 12:38
11ant schrieb:

Wie kommt der Bürgermeister überhaupt zu der Ehre der Gelegenheit, die Interessenten zu desinformieren ?
Das Frage ich mich auch...
Man könnte auch Mutmaßen, dass die Käufer Argumente suchen um den Preis zu drücken 😉 Der tatsächliche Wert des Grundstückes ist immer nur der, der tatsächlich fliest.

Aber noch etwas sinnvolles von mir:
Kann man auch schon ohne Kaufvertrag vom Notar sich das Negativzeugnis der Gemeinde über die Ausübung des Vorkaufrechts holen? Wie lange wäre das gültig? Das schafft Fakten, .
Narima127.03.21 02:42
Also laut Makler sind bei dem Grundstück keine Altlasten eingetragen. Ich kenn mich mit sowas halt gar nicht aus - er meinte, es gibt eine Stelle wo man sich informieren kann und da gibts keinerlei Eintrag.

Das Problem ist, daß jeder Interessent den Bürgermeister anruft ob die dies oder jenes dort neu bauen dürfen - obwohl der dafür gar nicht zuständig ist- zuständig ist die übergeordnete Behörde des Landkreises. Bisher waren die Interessenten fast alle welche die die 5400 m2 nutzen wollten - also Haus, Halle, Garagen abreißen und großes Firmengelände dort bauen. Gibt halt hier in der Gegend kaum solch großen Grundstücke. Wenn hier mal was frei wird, dann höchstens 1000 m2 - die meisten Grundstücke die angeboten werden sind aber im Bereich von 250-max 400 m2. Ich schau ja auch bei div. Anbietern was im Umkreis von 100 km angeboten wird - wenns größer als 3000m2 ist, dann sind das meist nur freie Lagerflächen in abgelegenem Industriegebiet - aber nix wo man wohnen und arbeiten kann und 2 mal Gigabit Internet hat...

Die 4 Grundstücke zu einem zusammenfassen ist kein Problem - hat uns der Notar damals angeboten, wollten wir aber nicht da wir eben zum Renteneintritt schon geplant haben, die rechte Seite - die mit den Garagen und dem unbebautem Grundstück dann zu verkaufen.

Es gab mehrere Personen die nur das Grundstück mit dem Haus wollten, 2 andere die das Hallengrundstück wollten. Aber nützt uns nix da wir nur komplett verkaufen wollen.


Tassimat schrieb:

Kann man auch schon ohne Kaufvertrag vom Notar sich das Negativzeugnis der Gemeinde über die Ausübung des Vorkaufrechts holen? Wie lange wäre das gültig?

Weiß leider gar nicht , was Du meinst, ich wußte noch nichtmal daß die Stadt ein Vorverkaufsrecht hat bis mir das der Bürgermeister mitteilte und der Makler bestätigte. Mir ist es auch Recht wenn die Stadt das kaufen will, solange die den Kaufpreis zahlt den der jetzt Kaufwillige bereit ist zu zahlen...

Mal schaun was die nächste Woche bringt...
Pinkiponk27.03.21 07:36
Narima1 schrieb:

Also laut Makler sind bei dem Grundstück keine Altlasten eingetragen. Ich kenn mich mit sowas halt gar nicht aus - er meinte, es gibt eine Stelle wo man sich informieren kann und da gibts keinerlei Eintrag.
Hast Du diese Auskunft schriftlich erhalten? (Wir haben so ein Dokument für die Kreditvergabe durch die Bank benötigt.)
Narima1 schrieb:

Mal schaun was die nächste Woche bringt...
Das klingt jetzt trivial, aber kannst Du die Interessenten vom ersten Moment an darauf hinweisen, dass sie sich hinsichtlich Baufragen bittet an das Bauamt (?) wenden sollen? Gibt es einen Grund, dass sie sich zuerst an den Bürgermeister wenden?
Hinsichtlich Erschließung: Von den verschiedenen Versorgern (Strom, Abwasser etc.) kannst Du Bescheinigungen darüber erhalten, dass das Grundstück erschlossen ist. Und wie oben bereits erwähnt, auch Biotope müssen irgendwo eingetragen sein bzw. werden.

Wäre es hilfreich, den Bürgermeister zu fragen, worum es ihm "im Kern" geht?
Tassimat27.03.21 09:29
Narima1 schrieb:

Ich kenn mich mit sowas halt gar nicht aus
Kein Problem. Du hast schonmal den Richtigen Schritt gemacht dich zu informieren. Hier zum Beispiel.
ach ja: Es heißt Vorkaufsrecht, nicht Vorverkaufsrecht 😉
Narima1 schrieb:

Also laut Makler
Das heißt ihr habt einen Makler?
Eigentlich ist es die Aufgabe des Maklers alle deine Probleme mit dem Bürgermeister aus dem Weg zu schaffen, Bescheinigungen einzuholen, Käufern die richtigen Behörden zu nennen etc.
Narima1 schrieb:

Weiß leider gar nicht , was Du meinst, ich wußte noch nichtmal daß die Stadt ein Vorverkaufsrecht hat bis mir das der Bürgermeister mitteilte und der Makler bestätigte. Mir ist es auch Recht wenn die Stadt das kaufen will, solange die den Kaufpreis zahlt den der jetzt Kaufwillige bereit ist zu zahlen...
Ja eben, genau diesen Preis muss die Stadt dann zahlen.
Narima1 schrieb:

Mal schaun was die nächste Woche bringt...
Ich finde du solltest deine vorhandenen Anwaltskontake nutzen, um den Makler loszuwerden und einen neuen gescheiten Makler zu engagieren. Ich weiß nicht mehr welches Bundesland das war, aber der bekommt eine Provision von 7,14% * 1,6 Mio, also über 114.000€ (!) von dir und dem Käufer. Für solch eine Summe hat der Makler gefälligst deine Probleme zu lösen! Also, such dir einen neuen, der das auch professionell kann und nicht nur die Hand aufhält.
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