Positionierung des Hauses auf kleinem Grundstück (nochmal)

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Zuletzt aktualisiert 10.06.2025
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11ant

11ant

Das ist in meinem Post #28 bildlich festgehalten.
Ich wähne die genannte Vorschrift lediglich als Rechtsgrundlage für die Empfehlung einer solchen Fläche, jedoch nicht als Pflichtvorgabe. In dem Zusammenhang wird die Begründung erwähnt, daß die Müllfahrzeuge in die Quasi-Sackgasse "Planstraße B" nicht einfahren werden.
 
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ypg

Ich wähne die genannte Vorschrift lediglich als Rechtsgrundlage für die Empfehlung einer solchen Fläche, jedoch nicht als Pflichtvorgabe. In dem Zusammenhang wird die Begründung erwähnt, daß die Müllfahrzeuge in die Quasi-Sackgasse "Planstraße B" nicht einfahren werden.
Es gibt ja noch die textliche Festsetzung des Bebauungsplan sowie die Verordnung der Abfallentsorgung der Stadt Ahlen, die hier greift. Aber ehrlich? Ich habe diese Frage (siehe Titel) beantwortet, sogar mit Zeichnung, und bin schon mental weiter gezogen. Das Auf-der-Stelle-Getrampele und nochmal und nochmal liegt mir nicht.
 
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