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ᐅ Porotonstein für Schall-Anforderungen gesucht


Erstellt am: 23.11.19 13:32

lucciano-s25.11.19 11:58
Im Bebauungsplan steht bei uns folgendes:
Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit der Raumnutzungsart und Raumgrößen im bauaufsichtlichen Verfahren nachzuweisen.

Von dieser Festsetzung kann aber ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im bauaufsichtlichen Verfahren der Nachweis erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an der Fassade vorliegen.


Heißt wohl dass ich eine Berechnung vermutlich benötige ?
face2625.11.19 12:31
Ja das ist exakt was bei uns drin steht. Also "eigentlich" muss das rechnerisch nachgewiesen Warden, und da ist dann der Schluss leider nicht so einfach, dass ein Stein mit Schalldämwert 41dB die Erfordernis mit 40dB erfüllt.

Allerdings hängt das auch ein wenig vom Bauamt ab. In der Praxis hab ich da eben schon unterschiedliche Vorgehensweisen erlebt (ob das nun richtig ist oder nicht sei mal dahingestellt). Aber ich weiß auch von Bauämtern die nur sehen wollen, dass man sich darum gekümmert hat. Im Endeffekt wollen die dann nur aus der Haftung raus, dass Du nachher nicht kommen kannst, dass Du Schlafstörungen, Tinnitus und den Wahn hast.

Ich kann Dir aber jetzt schon sagen, dass die Berechnung ein rein theoretisches Verfahren ist. Das sagt jetzt nicht unbedingt aus, dass Dir das nachher mehr oder weniger leise oder laut vorkommt.

Die Frage ist ja schon mal auf was basiert der Lärm? Gibt's ein Schallschutzgutachten? Manchmal werden da auch "hypothetische" Situationen unterstellt die in der Praxis gar nicht oder zumindest sehr selten vorkommen.