Hallo zusammen,
ich bin ein wenig ratlos und brauche eure Hilfe im Thema Porotonstein insbesondere auf das Thema Schallschutz.
Ich plane den Bau eines Einfamilienhauses (Stadtvilla 10x10m) inklusive Keller.
Der Bau soll mit 36,5cm ungefülltem Poroton ohne zusätzliche Dämmung von statten gehen.
Leider habe ich Auflagen im Bebauungsplan für den Schallschutz, da wir uns im Lärmpegelbereich 4 ( 66-70db befinden).
Die Anforderungen für die Wände betragen demnach mindestens 40db.
Welchen Stein könnt ihr mir hier empfehlen um den besten Kompromiss zwischen Wärmeleitfähigkeit, Festigkeit/Rohdichte und Schallschutz zu erzielen.
Bsp. Für 2 Hersteller
Für die S7 , S9 finde ich gar keine Angaben zum Schall. Wie wird mit sowas am besten umgegangen?
Ich wäre echt dankbar wenn mir jmd. hier weiterhelfen könnte. Danke
ich bin ein wenig ratlos und brauche eure Hilfe im Thema Porotonstein insbesondere auf das Thema Schallschutz.
Ich plane den Bau eines Einfamilienhauses (Stadtvilla 10x10m) inklusive Keller.
Der Bau soll mit 36,5cm ungefülltem Poroton ohne zusätzliche Dämmung von statten gehen.
Leider habe ich Auflagen im Bebauungsplan für den Schallschutz, da wir uns im Lärmpegelbereich 4 ( 66-70db befinden).
Die Anforderungen für die Wände betragen demnach mindestens 40db.
Welchen Stein könnt ihr mir hier empfehlen um den besten Kompromiss zwischen Wärmeleitfähigkeit, Festigkeit/Rohdichte und Schallschutz zu erzielen.
Bsp. Für 2 Hersteller
- Winerberger T8 ungefüllt; 0,08 W/mK Wärmeleitfähigkeit; Festigkeitsklasse 6; 41,6db Schallmaß
- Thermoplan S7 ungefüllt ; 0,075 W/mK Wärmeleitfähigkeit; Festigkeitsklasse 6; KEINE ANGABE
- ThermoPlan TS11 ungefüllt; 0,11 W/mK Wärmeleitfähigkeit 49,5dB
Für die S7 , S9 finde ich gar keine Angaben zum Schall. Wie wird mit sowas am besten umgegangen?
Ich wäre echt dankbar wenn mir jmd. hier weiterhelfen könnte. Danke
L
lucciano-s25.11.19 11:58Im Bebauungsplan steht bei uns folgendes:
Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit der Raumnutzungsart und Raumgrößen im bauaufsichtlichen Verfahren nachzuweisen.
Von dieser Festsetzung kann aber ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im bauaufsichtlichen Verfahren der Nachweis erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an der Fassade vorliegen.
Heißt wohl dass ich eine Berechnung vermutlich benötige ?
Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit der Raumnutzungsart und Raumgrößen im bauaufsichtlichen Verfahren nachzuweisen.
Von dieser Festsetzung kann aber ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im bauaufsichtlichen Verfahren der Nachweis erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an der Fassade vorliegen.
Heißt wohl dass ich eine Berechnung vermutlich benötige ?
Ja das ist exakt was bei uns drin steht. Also "eigentlich" muss das rechnerisch nachgewiesen Warden, und da ist dann der Schluss leider nicht so einfach, dass ein Stein mit Schalldämwert 41dB die Erfordernis mit 40dB erfüllt.
Allerdings hängt das auch ein wenig vom Bauamt ab. In der Praxis hab ich da eben schon unterschiedliche Vorgehensweisen erlebt (ob das nun richtig ist oder nicht sei mal dahingestellt). Aber ich weiß auch von Bauämtern die nur sehen wollen, dass man sich darum gekümmert hat. Im Endeffekt wollen die dann nur aus der Haftung raus, dass Du nachher nicht kommen kannst, dass Du Schlafstörungen, Tinnitus und den Wahn hast.
Ich kann Dir aber jetzt schon sagen, dass die Berechnung ein rein theoretisches Verfahren ist. Das sagt jetzt nicht unbedingt aus, dass Dir das nachher mehr oder weniger leise oder laut vorkommt.
Die Frage ist ja schon mal auf was basiert der Lärm? Gibt's ein Schallschutzgutachten? Manchmal werden da auch "hypothetische" Situationen unterstellt die in der Praxis gar nicht oder zumindest sehr selten vorkommen.
Allerdings hängt das auch ein wenig vom Bauamt ab. In der Praxis hab ich da eben schon unterschiedliche Vorgehensweisen erlebt (ob das nun richtig ist oder nicht sei mal dahingestellt). Aber ich weiß auch von Bauämtern die nur sehen wollen, dass man sich darum gekümmert hat. Im Endeffekt wollen die dann nur aus der Haftung raus, dass Du nachher nicht kommen kannst, dass Du Schlafstörungen, Tinnitus und den Wahn hast.
Ich kann Dir aber jetzt schon sagen, dass die Berechnung ein rein theoretisches Verfahren ist. Das sagt jetzt nicht unbedingt aus, dass Dir das nachher mehr oder weniger leise oder laut vorkommt.
Die Frage ist ja schon mal auf was basiert der Lärm? Gibt's ein Schallschutzgutachten? Manchmal werden da auch "hypothetische" Situationen unterstellt die in der Praxis gar nicht oder zumindest sehr selten vorkommen.