Hallo zusammen!
Ich glaube meine Partnerin und ich haben unser Traumhaus gefunden!
Bevor wir uns dort weiter drauf versteifen, wollte ich einmal die Community fragen, wie ihr sowas auf‘s Grundstück platzieren würdet.
Neben das Haus soll noch eine 7x9m Doppelgarage kommen.
Der Grundriss kann noch gespiegelt oder geändert werden.
Unser Grundstück ist die Nummer „83“.
Das Baufenster beginnt 10m von der bestehenden Straße. Einseitige Grenzbebauung ist erlaubt und ansonsten gilt 3m Grenzabstand.
Eine große Frage die wir uns stellen, stellt man das Haus mit der Haustür zur Straße? Oder um 90° gedreht, damit man das schöne versetzte Pultdach sieht?
Ich bin auf eure Meinungen gespannt.
Falls jemand seinen Senf zum Grundriss oder so abgeben möchte, sehr gerne!



Ich glaube meine Partnerin und ich haben unser Traumhaus gefunden!
Bevor wir uns dort weiter drauf versteifen, wollte ich einmal die Community fragen, wie ihr sowas auf‘s Grundstück platzieren würdet.
Neben das Haus soll noch eine 7x9m Doppelgarage kommen.
Der Grundriss kann noch gespiegelt oder geändert werden.
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Das Baufenster beginnt 10m von der bestehenden Straße. Einseitige Grenzbebauung ist erlaubt und ansonsten gilt 3m Grenzabstand.
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Wenn der Platz um den Esstisch herum einen "Erker" erfordert, ist das eigentlich auch dann ein Planungsfehler, wenn die Kunden des Hausanbieters darin gerne eine architektonische Finesse "lesen" :-(
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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Buddy90 schrieb:
Die Tendenz würde aktuell eher zum selben Grundriss, aber zu einem Kniestock von 1,75m und normalem Satteldach gehen.Zu Kniestöcken schrieb ich zuletzt hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/welche-dachform-bei-unguenstigem-bebauungsplan.49959/page-5https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Habt ihr einen Bebauungsplan? Und sagt der was zur Grundflächenzahl? Wenn man von der aktuell häufig vorkommenden 0,3 ausgeht, blieben euch bei diesem Haus und der Doppelgarage in gewünschter Größe nur noch ca. 5qm (im Kopf überschlagen, nagelt mich nicht drauf fest) für die Terrasse übrig. Das solltet ihr unbedingt prüfen, und sicherheitshalber auch, ob die 50% Überschreitung durch Nebenanlagen möglich ist oder im BP ausgeschlossen wurde.
Gruß NiWi
Gruß NiWi
NiWi_NRW schrieb:
Haus und der Doppelgarage in gewünschter Größe nur noch ca. 5qm (im Kopf überschlagen, nagelt mich nicht drauf fest) für die Terrasse Edit nicht möglich, Fehler zu spät gemerkt - Garage ist natürlich Nebenanlage und damit Grundflächenzahl II. Nichtsdestotrotz bleibt meine Empfehlung unterm Strich, dass ihr unbedingt im Auge haben solltet was der BP sagt, das wurde ja hier auch schon erwähnt.
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