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ᐅ PKW auf Grundstück parken, Bewegungszone Feuerwehr?


Erstellt am: 08.03.14 23:21

ed5508.03.14 23:21
Vor kurzem habe ich ein kleines Gewerbeobjekt erworben, das Grundstück reicht hinten noch etwa 3x6 m weiter.
Der Vorbesitzer hat diese Fläche nicht genutzt, dort war Bauschutt abgelegt und Grünzeug gewachsen. Das habe ich nun entsorgt und würde die Fläche gern zum Parken nutzen; die Zufahrt geht über das Nachbargrundstück. Mit denen habe ich schon gesprochen und man könnte sich wohl über die Durchfahrterlaubnis einigen.
Allerdings meinte ein Nachbar, um ein Fahrzeug abstellen zu dürfen, müsste eine Genehmigung vom Katasteramt vorliegen, weil eine Feuerwehr Bewegungszone zu beachten sei.
Gibt es solche Bestimmungen? Bisher war die Fläche ja auch nicht (für die Feuerwehr) befahrbar, also wo ist das Problem, wenn ich meinen Wagen dort abstelle.
emer09.03.14 15:30
Ein Haufen Schutt wird ja auch im Flächennutzungsplan nicht eingetragen. Ein Parkplatz schon.
ed5509.03.14 19:43
Einen Flächennutzungsplan gibt es für diese Region nicht, wurde mir neulich aus anderem Anlaß vom Bauordnungsamt mitgeteilt.
Aber mal grundsätzlich, wenn es ihn gäbe - was kann jemandem schlimmstenfalls passieren, der seinen PKW auf seinem Grundstück abstellt, wenn dafür kein Stellplatz bei (irgend-) einem Amt vermerkt ist?
Wastl09.03.14 21:16
Ordnungsstrafen und schlimmstenfalls musst du zurückbauen,...
Bei uns wird jeder Stellplatz dankend angenommen. Wenn die Zufahrt noch genehmigt ist, umso besser. Blöd wenn im Freiflächenplan für dieses Objekt dort Garten oder sowas steht, dann brauchst du nen Änderungsantrag.
ed5509.03.14 21:35
Zurückbauen .. du meinst ich muss den Schutt wieder vom Entsorgungshof zurückholen und dahin kippen wo er her kam?
Was meinst du mit "Stellplatz dankend angenommen", wer dankt da wem?
DG09.03.14 21:50
Hallo ed55,

die Kernfrage ist: soll der Parkplatz für das Gewerbe zugänglich sein oder soll er allein für Dich nutzbar sein?

Wenn der Parkplatz öffentlich nutzbar sein soll, muss er auch gemeldet werden und die Zufahrt muss gesichert sein. Das ist speziell dann von Belang, wenn Du zB für das Gewerbe 3 Parkplätze nachweisen musst, aber nur 2 hast. Dann kannst Du die zusätzliche Fläche hinter dem Gebäude als Parkfläche ausweisen, musst die Zuwegung allerdings auch öff.-rechtlich nachweisen, d.h., die privatrechtliche Vereinbarung reicht dann uU nicht aus.

Wenn Du lediglich für Deinen eigenen PKW eine Parkmöglichkeit brauchst, ist die Art der Zuwegung egal. Feuerwehr ist - soweit man das ohne Besichtigung beurteilen kann - egal, denn wenn der Schutt gebrannt hätte, wäre die Feuerwehr genauso gut oder schlecht drangekommen wie jetzt.

MfG
Dirk Grafe
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