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ᐅ Pflichten von Eigentümern beim Leerstand komplette Anfrage

Erstellt am: 05.12.18 13:12
S
Serina85
S
Serina85
05.12.18 13:12
Hallo zusammen, ich grüße Euch herzlich!
Mein Mann und ich (Sohn 1 Jahr alt) haben für nächstes Jahr eine Eigentumswohnung 2. Etagen mit Garten in einem 2-Parteien-Haus gekauft. Über uns befindet sich eine 2,5 Zimmer Wohnung 50qm die vermietet wird und der Eigentümer nicht im Hause wohnt. Die Anlage hat einen Verwalter der alles mit Hausgeld etc. regelt. Leider ist der langjährige Vermieter ausgezogen. Nun steht die Wohnung leer und zum Verkauf. Die Wunschvorstellungen der Eigentümer entsprechen nicht der Marktlage, auch vor 2 Jahren wurde die Wohnung zu dem Preis nicht verkauft. Alles nicht schlimm für uns, aber leider steht die Wohnung schon mehrere Monate leer und keiner kümmert sich. Gibt es sowas in Obhuts-/Sorgfaltspflicht für Eigentümer. kann der Verwalter etwas tun? Ich mache mir Gedanken wegen den Leitungen und Feuchtigkeit in der Wohnung. Habt Ihr Erfahrungen? Ratet ihr uns zur Rechtsschutzversicherung?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus!
Liebe Grüße Sonja
N
nordanney
05.12.18 13:23
Serina85 schrieb:
Alles nicht schlimm für uns, aber leider steht die Wohnung schon mehrere Monate leer und keiner kümmert sich. Gibt es sowas in Obhuts-/Sorgfaltspflicht für Eigentümer.
Was bedeutet denn "keiner kümmert sich"? Was wird momentan unterlassen bzw. was erwartet Ihr? Sind schon Schäden aufgetreten? Kommt er seinen Pflichten gem. Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung/Hausordnung nach?

Ein Leerstand ist halt ein Leerstand. Da kannst Du den Eigentümer nicht zu irgendwelchen Maßnahmen (siehe meine Fragen) zwingen.
S
Serina85
05.12.18 13:29
Also es geht mir nur um Lüften und Heizen. Laut den noch heutigen Eigentümern unserer künftige Nicht wohnung war da seit dem Auszug im Juli 2018 des Mieters niemand. Der Flur wurde auch nicht gereinigt.
M
Mottenhausen
05.12.18 13:41
Ok, nicht ganz korrekt: aber warum soll in einem 2-Parteienhaus auch der Flur gereinigt werden, wenn nur noch ihr dort wohnt? Also der Dreck von euch stammt. Auch wenn es, wie gesagt, nicht ganz korrekt ist, wie willst du den Schaden beziffern, dass du deinen eigenen Dreck selber weg machen musst?

Heizungen sollten auf Frostschutz (stern) stehen und dann ist das auch ok, wenn auch doof für euch weil ihr die leere Wohnung minimal mitheizt. Wenn es eine gemeinsame Heizungsanlage ist, wird aber sowieso nur ein gewisser Anteil verbrauchsabhängig Abgerechnet, den Fixteil zahlt der Eigentümer trotzdem. Er hat also hier den größeren Verlust und zahlt euren Heizungsbedarf mehr mit als umgekehrt.
N
nordanney
05.12.18 14:05
Serina85 schrieb:
Also es geht mir nur um Lüften und Heizen. Laut den noch heutigen Eigentümern unserer künftige Nicht wohnung war da seit dem Auszug im Juli 2018 des Mieters niemand. Der Flur wurde auch nicht gereinigt.
Formal müsste er seinen Flurreinigungsdienst (wenn so in der Hausordnung vermerkt) auch erbringen. Sehe ich aber auch als vernachlässigbar an, da er ja keinen Dreck mehr mach.

Lüften und Heizen ist sein Bier. Die Heizung sollte auf Frostschutz stehen - so wie von Mottenhausen geschrieben. Warum soll er eine trockene und nicht benutzte Wohnung lüften? Wenn es im schlimmsten Fall in der Wohnung schimmelt, geht es Euch tatsächlich nichts an.

Als kurz gefasst: Es ist bisher absolut nichts passiert und Ihr habt einfach Angst, dass es etwas passieren könnte. Der Eigentümer der zweiten Wohnung hat sich auch nichts zu Schulde kommen lassen.

Thread erledigt ;-)
S
Serina85
05.12.18 14:15
Super vielen lieben Dank! Wir wohnen noch nicht dort erst ab August 2019 aber Eigentümer seit März 2019.
Dann ist ja alles Bestens ;-)
Lg
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