ᐅ Pelletheizung Baubewilligung
Erstellt am: 27.04.13 18:29
N
Nicole1981-108.06.14 10:22Wir brauchten auch keine Baugenehmigung für unsere Holzheizung. Wir haben einen Antrag auf Förderung gestellt und hier mussten wir einen Fragebogen ausfüllen, mehr aber nicht.
R
Ricardo-130.10.14 15:35Genau auf das Stadtbauamt gehen und die Förderung beantragen. Dabei ist das Grundbuch vorzulegen und es müssen auch einige Bedingungen erfüllt werden.
- Mindestens 75 % des Heizenergiebedarfs des Gebäude müssen durch die Holzheizungsanlage gedeckt werden.
- Die maximale Leistungsgrenze der Anlage darf 70 Kilowatt nicht übersteigen.
- Beitragsberechtigt sind Neubauten und Sanierungen bzw. Heizungsersatz.
- Stückholzkessel, Schnitzelfeuerungen und Pelletkessel werden gefördert .
- Mindestens 75 % des Heizenergiebedarfs des Gebäude müssen durch die Holzheizungsanlage gedeckt werden.
- Die maximale Leistungsgrenze der Anlage darf 70 Kilowatt nicht übersteigen.
- Beitragsberechtigt sind Neubauten und Sanierungen bzw. Heizungsersatz.
- Stückholzkessel, Schnitzelfeuerungen und Pelletkessel werden gefördert .
S
Sandraholster-111.01.16 10:57Vielen Dank für Deine Informationen. Die wollen auch uns eine Holzheizung anschaffen. Also das ist klar, eine Baubewilligung brauchen wir nicht. Jedoch werden wir einen Antrag auf Förderungsgelder stellen und diesen müssen wir stellen.
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