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Erstellt am: 19.01.16 02:18

Bauexperte20.01.16 13:14
merlin83 schrieb:
Ich würde das "oder" durch ein "und" austauschen.
Erkläre mir das bitte, es interessiert mich ... wo Du, als Fachmann, doch gerade verfügbar bist 😀

Grüße, Bauexperte
Bauexperte20.01.16 13:16
SirSydom schrieb:

Anschließend überträgt man nicht mehr das Grundstück selbst, sondern 95% der Gesellschaft, der das Grundstück gehört.So sparen sich die Großen in Deutschland Abermillionen ...
Dem hat der Gesetzgeber gerade einen Riegel vorgeschoben 😉

Grüße, Bauexperte
merlin8320.01.16 13:29
Bauexperte schrieb:
Erkläre mir das bitte, es interessiert mich ... wo Du, als Fachmann, doch gerade verfügbar bist 😀

Grüße, Bauexperte
Erst Schenkung notariell beurkunden lassen --> SchenkSt Bd. kommt ins Haus und will bezahlt werden
Dann im nachhinein Gegenleistung verlangen --> Voraussetzungen für die GrdErwSt sind erfüllt...der 2. Bd. kommt ins Haus.

Am Ende meldet sich dann ggf. noch die SteuFa und will Details wissen....

In Zeiten von Höhnes und Co. wird heute wesentlich schneller von einer Hinterziehung ausgegangen als es früher der Fall war.
Bauexperte20.01.16 13:44
Danke 😉

Grüße, Bauexperte
hbf1220.01.16 14:41
Bauexperte schrieb:
Dem hat der Gesetzgeber gerade einen Riegel vorgeschoben 😉
Hast du dazu Quellen? ich finde gerade nix.
ypg20.01.16 19:15
Schade, dass meine Frage nicht beantwortet wurde.
Ich stand nämlich in gleicher Situation: mein Mann ging und ich blieb im Haus. Es gab allerdings keine Schenkung sowie keinen Verkauf irgendwelcher Eigentumsanteile. Eingesetztes Eigenkapital vom Mann wurde ausbezahlt, bei den drei gemeinsamen Jahren hat sich kein Gewinn ergeben, da fast eh nur der Darlehenszins monatlich bezahlt wurde und die Tilgung zu gering war.
Der Notar hat den Ehemann aus dem Grundbuch herausgeschrieben, das war noch relativ günstig - Grundsteuer wurde gar nicht erwähnt.
So war es zumindest aus der jetzigen Erinnerung heraus.
Ich würde also mal einen einfacheren Weg als die genannten wählen 😉
schenkung