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ᐅ Partnerin ausbezahlen und 2. Mal Grunderwerbsteuer


Erstellt am: 19.01.2016 02:18

tomtom79 19.01.2016 17:51
Wenn du sie auszahlt kannst du zb. Inventar-möbel mit in den Vertrag nehmen. Diese sind frei von grunderwerbsteuer.

SirSydom 19.01.2016 20:08
ypg schrieb:
Was willst Du ihr denn bezahlen? Wenn es um das eingebrachte Eigenkapital von ihr geht, ist es ok, aber wenn es um einen Wert geht, der eh finanziert wurde, ist meines Erachtens alles abgegolten.

Naja, ihr gehört wohl die Hälfte des Grundstücks mitsamt dem Haus und dafür haftet sie wahrscheinlich gesamtschuldnerisch für das Darlehen.
Das muss man schon sauber trennen, und im Endeffekt verkauft sie ihm ihre Hälfte des Hauses und löst damit "ihre" Hälfte des Kredits ab.
Dabei muss auch die Bank mit ins Boot, denn deren Sicherheiten verringern sich ja, da nur noch 1 Schuldner da ist..

Payday 19.01.2016 21:16
geht nicht eine schenkung oder ähnliches? ihr könnt ja auch den verkaufspreis einfach niedrig ansetzen. wer zwingt euch denn die haushälfte wirklich zum wertpreis zu verkaufen?

tbb76 19.01.2016 21:18
Das Finanzamt? Die bei haltlosen Werten aufmerksam werden?

Bieber0815 19.01.2016 22:35
Payday schrieb:
geht nicht eine schenkung
Wäre in dem Fall nicht steuerfrei.

Bauexperte 20.01.2016 00:11
Bieber0815 schrieb:
Wäre in dem Fall nicht steuerfrei.
Das ist schon klar; es ist imho eine Frage der Abwägung, was höher ausfällt. Grunderwerb- oder Schenkungssteuer; schließlich zählt ja nicht der seinerzeitge Erwerbspreis, sondern ein Anteil "x".

Oder wo liegt mein Denkfehler?

Grüße, Bauexperte