ᐅ Objektbewertung – Grobe Outside-In Bewertung möglich?
Erstellt am: 09.07.2024 10:57
11ant 14.01.2025 17:55
nordanney schrieb:
Das empfände ich als Frechheit. Die 420k entsprechen nur dem Bodenwert (wenn überhaupt). So ein freches Angebot landet direkt im Rundordner - die Arbeit kannst Du Dir sparen.nordanney schrieb:
Bei gut 1.400qm Grundstück hast Du mindestens 800qm als Bauland. Wenn die Grundstücke alle in der Umgebung größer sind, werden auch gerne 1.000-1.200qm als Bauland angesetzt (gerne Grundstücksbreite und 40m Tiefe als Beschreibung des Bodenrichtwertes bzw. 800qm als Mindestansatz). Unter 450k kommst Du mit Sicherheit nicht aus der Bewertung raus.Was das Grundstück an Baulandüberschuß bietet, muß auch vernünftig abteilbar sein. Das Objekt erscheint mir hier verwahrlost (vermutlich in der typischen Form sich auf das "EG only" zurückgezogenen gealterten Erbauer) und insofern im unentwickelten Status quo kein Marktobjekt zu sein. Kaufmännisch betrachtet erscheint mir entsprechend angemessen, daß per Saldo durchaus auch ein Wert unterhalb dem des Rohgrundstückes herauskommen kann. Auf diesen würde ich schon deswegen 0 Goodwill aufschlagen um die Entscheidung des Schicksals nicht zu beeinflussen. Der TE hingegen hat (siehe seine Einschätzung zur Attraktivität der Lage) auch subjektive Aktien im Spiel und muß entsprechend Goodwill addieren. Aber auch das würde ich maßvoll zu tun empfehlen und die Vernunft höher gewichten als die Zuschlagswahrscheinlichkeit. Die Sanierung von scheinbar (fast) nur optischen Mängeln ist nicht zu unterschätzen. Ich vermute hier eine an zwanzig Jahre währende Sanierungsverschleppung. Vielleicht hat ja auch wenn es regional kein Fall für ihn wäre hierzu eine Meinung (?) nordanney 14.01.2025 18:07
11ant schrieb:
Was das Grundstück an Baulandüberschuß bietet, muß auch vernünftig abteilbar sein.Deshalb rechne ich ja gar nicht mit einem Überschuss, sondern "nur" ganz normal, als wenn es sich um ein normales (übergroßes? weiß ich nicht in der Lage) Grundstück wäre.Mein eigenes Grundstück ist etwa 27-28m breit. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf eine Grundstückstiefe von 40m. Also 1.080-1.120qm Bauland, das mit dem Bodenrichtwert bewertet (und bezahlt) werden müsste. Wie gesagt gibt es diese Infos beim TE nur gegen Geld.
kurzy 11.03.2025 16:05
11ant schrieb:
... Das Objekt erscheint mir hier verwahrlost (vermutlich in der typischen Form sich auf das "EG only" zurückgezogenen gealterten Erbauer) und ...Auch wenn der Thread hier schon älter ist, ist das Objekt noch immer für 750 TEUR inseriert.
Ein Verbrauchsausweis ist unzulässig, wenn ein Leerstand (Kinderzimmer etc.) von >30 % gegeben ist. Und genau vor diesem Hintergrund würde ich auch die Einstufung des Endenergieverbrauchs von 51,1 kWh/(m²*a) für die Gesamtfläche sehen. Das kann eigentlich nicht sein...
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