ᐅ Nur Probleme mit neuen Mieter der alten Wohnung wg. weißeln!
Erstellt am: 08.07.16 10:21
toxicmolotof08.07.16 19:42
Ich wüsste nichtmal was weißeln ist, Ansonsten ist aber alles gesagt.
Nicht dein Problem, du du kein Vertragsverhältnis zum neuen Mieter hast...
Nicht dein Problem, du du kein Vertragsverhältnis zum neuen Mieter hast...
Doc.Schnaggls21.07.16 16:16
Rein interessehalber, wie ist denn die Sache jetzt ausgegangen?
Ich finde es auch mehr als spannend, dass der neue Mieter meint, irgendwelche Ansprüche an Dich stellen zu können, obwohl es offensichtlich ein beanstandungsfreies Übergabeprotokoll gibt... 😕
Komische Leute gibt es... 😉
Sir_Kermit22.07.16 13:30
Moin,
mal noch ne Verständnisfrage zwischendurch:
Der Vermieter könnte Wünsche oder Beanstandungen "durchreichen" (so "Sprich doch mal mit dem alten Mieter...), aber hat das eine rechtliche Relevanz für das Verhältnis neuer/alter Mieter? (Mir ist klar, der Vermieter hat alles akzeptiert und die Wohnung einwandfrei erhalten)
Kermit
mal noch ne Verständnisfrage zwischendurch:
Doc.Schnaggls schrieb:Aus meiner Sicht spielt es doch gar keine Rolle, was vorliegt, ob beanstandet oder nicht. Der alte Mieter hat die Wohnung dem Vermieter übergeben und fertig. Selbst wenn Beanstandungen gewesen wären, so ist das doch zunächst mal zwischen diesen beiden Parteien zu klären.
obwohl es offensichtlich ein beanstandungsfreies Übergabeprotokoll gibt
Der Vermieter könnte Wünsche oder Beanstandungen "durchreichen" (so "Sprich doch mal mit dem alten Mieter...), aber hat das eine rechtliche Relevanz für das Verhältnis neuer/alter Mieter? (Mir ist klar, der Vermieter hat alles akzeptiert und die Wohnung einwandfrei erhalten)
Doc.Schnaggls schrieb:Wahrscheinlich die einfachste Erklärung dafür.
Komische Leute gibt es..
Kermit
Doc.Schnaggls22.07.16 13:41
Sir_Kermit schrieb:
Aus meiner Sicht spielt es doch gar keine Rolle, was vorliegt, ob beanstandet oder nicht. Der alte Mieter hat die Wohnung dem Vermieter übergeben und fertig. Selbst wenn Beanstandungen gewesen wären, so ist das doch zunächst mal zwischen diesen beiden Parteien zu klären. So ist es.
Der einzige Vertragspartner den der TE hier hat ist sein ehemaliger Vermieter.
Und mit diesem ist mit dem beanstandungsfreien Übergabeprotokoll alles erledigt.
Man könnte den neuen Mieter einfach mal fragen, auf Basis welcher Rechtsgrundlage er meint Ansprüche gegen den ehemaligen Mieter zu haben.
Die Antwort könnte recht erheiternd sein... 😀
Was den neuen Mieter stört hat er ausschließlich mit dem Vermieter zu klären. Seine "Wünsche" können dem ehemaligen Mieter so egal sein wie der berühmte umgefallene Sack Reis in China...
Grüße,
Dirk
Stefan_7326.07.16 18:46
Der neue Mieter hat sich nach 2 Wochen gemeldet? Na ja, wie gesagt, du brauchst dich nicht mehr kümmern...genieße einfach deine neue Wohnung 🙂
fraubauer27.07.16 13:50
So, alles geklärt. Wir habe gesprochen. Habe den übrigen Farbeimer überlassen. So kann der neue Mieter nach seinen Wünschen teilweise nochmals weisseln. Alles geregelt. Danke nochmals! Alte Wohnung wäre nun abgeschlossen.
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