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Bauherr2099
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema NRW.Bank Förderdarlehen und Zahlungsplan (z. B. bei Kern-Haus oder Viebrockhaus):
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
ich habe eine Frage zum Thema NRW.Bank Förderdarlehen und Zahlungsplan (z. B. bei Kern-Haus oder Viebrockhaus):
- Der Abruf der Fördermittel ist ja nur innerhalb von 12 Monaten möglich, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.
- Kann man den Förderantrag erst nach Erteilung der Baugenehmigung stellen oder schon bei Werkvertrag. Wenn aber die Baugenehmigung 6 Monate dauert, ist es ja ziemlich knapp für den kompletten Abruf
- Was passiert, wenn die Baugenehmigung länger dauert oder wenn zwischen Genehmigung und tatsächlichem Baustart mehr als 12 Monate liegen – läuft die Förderzusage dann aus oder kann man sie nur teilweise nutzen?
- Konkret: Lässt sich das Darlehen auch komplett auszahlen, selbst wenn nach Zahlungsplan noch nicht alle Raten fällig sind, sodass man das Geld z. B. auf einem Tagesgeldkonto parken kann und erst später (innerhalb von 36 Monaten) den Nachweis über die Verwendung erbringt?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!