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ᐅ Notarkostenrechnung nach Schenkung


Erstellt am: 13.03.2019 18:28

seat88 14.03.2019 07:06
Naja es kann doch nicht jeder schätzen wie er will. Natürlich setzt der Notar auch seine Werte an und schätzt ebenfalls. Und sein Wort zählt halt mehr.
Wenn ihr bspw. nur auf 1.000 Euro geschätzt hättet, denkst du damit würdest du durchkommen?

Nordlys 14.03.2019 09:29
Gut...aber die Frage, wie die summe denn entstanden ist, finde ich schon normal. Es hilft nichts, mit Notar reden. Antwort einholen. Und dann weiter sehen. K.

Käsemädchen 14.03.2019 09:58
seat88 schrieb:
Naja es kann doch nicht jeder schätzen wie er will. Natürlich setzt der Notar auch seine Werte an und schätzt ebenfalls. Und sein Wort zählt halt mehr.
Wenn ihr bspw. nur auf 1.000 Euro geschätzt hättet, denkst du damit würdest du durchkommen?

Und der Notar darf schätzen wie er will? Kennt er das Haus? Hätte er auch korrigiert, wenn wir auf 60.000€ geschätzt hätten?

Käsemädchen 14.03.2019 10:17
So, ich habe nun beim Notar angerufen.

Der Geschäftswert setzt sich zum einen aus dem geschätzten Wert der Immobilie zusammen und dann noch zusätzliche im Vertrag geschriebene Komponente wie u.a. Pflichtteilsverzichte, Wohnrechte usw.
Diese werden dann zum Geschäftswert hinzugerechnet.

Deutschland, meine Welt ‍♀️
Ich finde es nicht gut, dass für Otto-Normal alles so undurchsichtig gestaltet wird. Bleibt einem ja nichts anderes übrig alles stillschweigend hinzunehmen und zu zahlen.

kaho674 14.03.2019 10:41
Wie hoch ist denn die Rechnungssumme?

Otus11 14.03.2019 11:13
Käsemädchen schrieb:
Der Geschäftswert setzt sich zum einen aus dem geschätzten Wert der Immobilie zusammen und dann noch zusätzliche im Vertrag geschriebene Komponente wie u.a
Ist bei Kaufverträgen übrigens auch der Fall, z.B. können bei Grundstückskaufverträgen (von Gemeinden) Bebauungspflichten, Haltefristen für Weiterverkauf etc. auch beim Geschäftswert erhöhend angesetzt werden (können, nicht müssen).
Käsemädchen schrieb:

(…) , dass für Otto-Normal alles so undurchsichtig gestaltet wird.

Für die Erhöhung der Durchsichtigkeit sollten daher in der Rechnung die betreffenden Gebührentatbestände eigentlich genannt sein, z. B. KostV Gerichts- und Notarkostengesetz. Kann man darüber nachvollziehen. Immerhin.
notar