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ᐅ Notarkosten, Grundbucheintragung Kauf, Darlehenszweck vermerken


Erstellt am: 07.03.14 10:32

rayigen8507.03.14 10:32
Hallo,

wir sind gerade dabei ein Haus zu bauen. Nun haben wir eine Dahrlehenszusage und auch einen Notartermin für den Grundstückskauf.

Die Bank hat uns eine Zweckerklärung zukommen lassen, in der es um die Eintragung der Grundschuld geht.

Frage, kann ich diese Grundschuld gleich zum Grundstückserwerb beim Notar mit eintragen lassen oder ist das noch an weitere Voraussetzungen geknüpft?

Lassen sich auf diesem Wege Notarkosten sparen?

Grüße Ray
HilfeHilfe07.03.14 11:39
rayigen85 schrieb:
Hallo,wir sind gerade dabei ein Haus zu bauen. Nun haben wir eine Dahrlehenszusage und auch einen Notartermin für den Grundstückskauf.Die Bank hat uns eine Zweckerklärung zukommen lassen, in der es um die Eintragung der Grundschuld geht. Frage, kann ich diese Grundschuld gleich zum Grundstückserwerb beim Notar mit eintragen lassen oder ist das noch an weitere Voraussetzungen geknüpft?Lassen sich auf diesem Wege Notarkosten sparen?Grüße Ray
Nein weil du die Höher der Kreditsumme für den Hausbau nicht kennst. Ebenso sind Angaben zu Darlehensnummer etc zu machen.
wadenkneifer07.03.14 11:55
Hallo.

der Grundstückskauf und die Grundschuld sind für den Notar erstmal zwei von einander unabhängige Vorgänge. Natürlich kann es sein, dass er Dir trotzdem einen "Rabatt" gewährt (eher ungewöhnlich). Es kann sinnvoll oder erforderlich sein, beides gleich parallel in einem Termin bzw. direkt aufeinanderfolgend (ohne den Grundstücksverkäufer) zu machen. Zumindest, wenn das Darlehen/die Grundschuld schon für die Bezahlung des Grundstücks gebraucht wird. Dann hat der Notar gleich alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen. Der Grundstücksverkäufer muss ja schließlich auch die Vollmacht zur Eintragung der Grundschuld erteilen, wenn die Grundschuld eingetragen werden muss bevor die Umschreibung erfolgen kann (Also: Darlehen wird für Bezahlung des Kaufpreises benötigt, Grundschuld ist Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens.)

Steht die Gesamtsumme inkl. Haus denn schon fest? Umfasst der Kreditvertrag/die Grundschuld mit der Bank nur das Grundstück oder auch das Haus?

Viele Grüße

Michael
rayigen8507.03.14 15:02
Danke für die Antworten,

die Grundschuldshöhe steht bereits fest und alle Angaben zum Darlehen sind auch bekannt, da schon unterschrieben. Also trägt der Notar die direkt die Grundschuld mit ein? Das Formular von der Bank haben wir bereits.

Ich denke dann kann man alles an einem Termin machen. Vorher bekommen wir ja auch kein Geld.
wadenkneifer07.03.14 20:27
Gib die Formulare rechtzeitig an den Notar weiter, dass er das vorbereiten kann und mit einplanen kann.

Dann sollte das kein Problem sein. haben wir auch so gemacht...
grundschuldnotardarlehengrundstückskaufeintragunggrundstücksverkäufer