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rayigen85
Hallo,
wir sind gerade dabei ein Haus zu bauen. Nun haben wir eine Dahrlehenszusage und auch einen Notartermin für den Grundstückskauf.
Die Bank hat uns eine Zweckerklärung zukommen lassen, in der es um die Eintragung der Grundschuld geht.
Frage, kann ich diese Grundschuld gleich zum Grundstückserwerb beim Notar mit eintragen lassen oder ist das noch an weitere Voraussetzungen geknüpft?
Lassen sich auf diesem Wege Notarkosten sparen?
Grüße Ray
wir sind gerade dabei ein Haus zu bauen. Nun haben wir eine Dahrlehenszusage und auch einen Notartermin für den Grundstückskauf.
Die Bank hat uns eine Zweckerklärung zukommen lassen, in der es um die Eintragung der Grundschuld geht.
Frage, kann ich diese Grundschuld gleich zum Grundstückserwerb beim Notar mit eintragen lassen oder ist das noch an weitere Voraussetzungen geknüpft?
Lassen sich auf diesem Wege Notarkosten sparen?
Grüße Ray