Notarkosten für Grundstück - Mindestsatz?

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L

Leon

In der Aufstellung der Baunebenkosten ist bei "1. Grundstück" der Notar mit ca. 1,5 % vom Grundstückspreis angegeben. Sollte ich nun ein Grundstück als Schenkung erhalten, muss ich dann einen Mindestbeitrag an den Notar für die Eintragung im Grundbuch berappen? Ganz umsonst wird er es vermutlich nicht machen. Kann der Wert von 1,5 % sich kommunal unterscheiden?

Danke für Eure Antworten!
 
Y

ypg

Die 1,5% beziehen sich auf den Wert des Grundstückes.
Habt Ihr 1000qm zu je 100Euro, dann sind 1,5% von 100000, also 1500 an den Notar zu zahlen. Dazu kommt dann der Grundbucheintrag mit ein paar Hundert Euro.
 
Zuletzt aktualisiert 18.08.2025
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