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ᐅ Nichtabnahme von Restdarlehen wegen höherer Eigenleistung


Erstellt am: 27.04.25 12:03

M
Musketier
30.04.25 14:00
ypg schrieb:

Es geht um ein Förderdarlehen, nicht bei einer x-beliebigen Bank, und da ist das Geld zweckgebunden.

Hat auch keiner was anderes behauptet oder? Im Gegenteil es wurde überall gesagt, die TE solle sich bei der L-Bank kundig machen.
Da immer Eigenkapital einzusetzen ist, sollten ja genug Rechnungen als Nachweis für die zweckgebundene Verwendung des Darlehens vorhanden sein.
Und da auch zu erwartende Kosten für die nächsten 2 Monate (laut Auszahlungsantrag) mit ausgezahlt werden, scheint die L-Bank zu gewissen Teil auch in Vorleistung zu gehen.

Wenn man sich den Abschluss-Verwendungsnachweis der L-Bank anschaut, sind Kostenüber- und -unterschreitungen um mehr als 5000€ zu begründen:
Ursachen einer etwaigen Kostenüber- beziehungsweise –unterschreitung (nur anzugeben, wenn die veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 5.000,- Euro über- oder unterschritten werden. Gleichzeitig sind bei einer solchen Kostenüberschreitung / -unterschreitung Änderungen in der Finanzierung mitzuteilen und wenn möglich nachzuweisen, zum Beispiel durch Vorlage eines weiteren Darlehensvertrages)

Zumindest bis 5.000€ scheint es unerheblich zu sein. Ob das dann heißt, bis zu 5.000€ können weniger Eigenkapital eingebracht werden (und Möbel davon gekauft werden) oder die Finanzierungssumme wird 5.000€ weniger ausgezahlt, kann ich nicht so recht rauslesen.
Da ist vielleicht nordanney aussagekräftiger.

Was oberhalb von 5000€ passiert, habe ich nicht gefunden. Ich vermute, dann wird definitiv die Finanzierungssumme gemindert.
Auch hier müsste die L-Bank gefragt werden.

Vermutlich aber alles theoretisch, da der Bau sowieso teurer wird und die Mehrkosten ggf. durch Mehreigenleistung wieder reingespielt werden.
l-bankeigenkapitalfinanzierungssumme