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ᐅ Nicht bestandene Dichtigkeitsprüfung - wer haftet?


Erstellt am: 05.12.15 11:18

Modjo 05.12.15 11:18
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir haben im August 2014 ein freistehendes Einfamilienhaus ohne Keller bauen lassen. Bodenplatte, Leitungen etc. sind über den Hausbauer gemacht worden. Im April 2015 sind wir eingezogen und haben jetzt eine Dichtigkeitsprüfung machen müssen. Diese haben wir leider nicht bestanden, haben aber noch keine Informationen, ob eine Dichtung oder ein Rohr defekt sein könnte. Wir haben natürlich schon die Außenanlagen etc. fertig. Das bedeutet, man kann nicht mal so eben aufbuddeln um den "Schaden" zu beheben.
Jetzt die Frage: Wer ist "kostentechnisch" für die Behebung des Fehlers (im vollem Umfang) in die Pflicht zu nehmen? Ist das unser persönliches Pech oder können wir dem Hausbauer in zur Verantwortung ziehen? Gemeint sind hier nicht nur das "Ausbuddeln" und das evtl. defekte Rohr tauschen, sondern auch die daraus resultierenden Schäden an evtl. Terrasse, Bepflasterung, Garten etc.

Über Eure Meinungen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Modjo

Legurit 05.12.15 11:48
was ist denn genau nicht "dicht"? Dringt Feuchtigkeit ins Haus?

Mycraft 05.12.15 12:09
Es kommt darauf an wie die Gewährleistungskonstellation bei dir ist...

Modjo 05.12.15 12:15
Hallo,

so genau weiß ich das nicht. Ich denke nicht, dass Feuchtigkeit eindringt. Laut Prüfprotokoll steht folgendes:
Leitungen 30 Meter lang DN 125 (Mischwasser)
Prüfdauer 30 Minuten
Wasserverlust: 3,8 Liter

Er sagte, dass muss der Chef durchrechnen, er meint aber, dass das zu viel sei.
Die Dichtheitsprüfung zum Außenkanal war i.O.

Er ist vorher mit der Kamera durchgegangen und keine "Schäden" gefunden. Er vermutet, dass irgend eine Dichtung irgendwo nicht richtig aufsitzen "könnte".

Mehr weiß ich nicht. Kann man sich das irgendwie selbst berechnen, wo hier die Grenzwerte sind?

Gruß

Modjo 05.12.15 12:44
Ich habe folgende Rechnung gefunden, ich hoffe ich habe richtig recherchiert:

d= 0,125 (DN125)
L= 30 Meter
Wasserverlustsgrenze: 0,1l m³ (DIN EN 1620 + DWA-A 139)

F= 0,125 x PI x 30 = 11,78m²
V= 11,78 x 0,1 = 1,18 Liter

Laut (wenn richtig berechnet) hätte es nur 1,18 Liter Wasserverlust geben dürfen.

Ich hoffe, dass ich mich verrechnet habe und die Grenzwerte höher sind :-(
Gruß

ypg 05.12.15 22:11
....
leitungendichtungrohrschädenfeuchtigkeitwasserverlustgrenzwerte