ᐅ Nicht beauftragte höherwergite Arbeiten - Mehrkosten
Erstellt am: 12.05.18 22:16
M
MarkussukraM12.05.18 22:16Hallo,
es geht um schlüsselfertiges Bauen eines Hauses nach Baubeschreibung.
Dort steht:
Abdichtung der erdberührenden Umfassungswände nach DIN gegen nicht drückendes Wasser.
Bodengutachten liegt vor, dort werden andere Gegebenheiten aufgezeigt als nicht drückendes Wasser. Häuser in der Nachbarschaft sind auch entsprechend Gebaut.
Nun hat der Bauträger selbstständig Maßnahmen ergriffen und baut höherwertig als in seiner Baubeschreibung. Die Mitteilung erfolgt erst später nach Fertigstellung des Abschnitts und stellt die Position in Rechnung.
Wie ist das rechtlich zu Werten:
-Muss die Baubeschreibung so gefasst sein dass alle Informationen berücksichtigt sind?
Ein Passus über unerwarteter Mehrkosten zu Lasten des Bauherren ist auch nicht enthalten.
-Kann hier eine Zahlung gefordert werden ohne vorige Beauftragung (aus welchen Gründen auch immer)?
Vielen Dank!
es geht um schlüsselfertiges Bauen eines Hauses nach Baubeschreibung.
Dort steht:
Abdichtung der erdberührenden Umfassungswände nach DIN gegen nicht drückendes Wasser.
Bodengutachten liegt vor, dort werden andere Gegebenheiten aufgezeigt als nicht drückendes Wasser. Häuser in der Nachbarschaft sind auch entsprechend Gebaut.
Nun hat der Bauträger selbstständig Maßnahmen ergriffen und baut höherwertig als in seiner Baubeschreibung. Die Mitteilung erfolgt erst später nach Fertigstellung des Abschnitts und stellt die Position in Rechnung.
Wie ist das rechtlich zu Werten:
-Muss die Baubeschreibung so gefasst sein dass alle Informationen berücksichtigt sind?
Ein Passus über unerwarteter Mehrkosten zu Lasten des Bauherren ist auch nicht enthalten.
-Kann hier eine Zahlung gefordert werden ohne vorige Beauftragung (aus welchen Gründen auch immer)?
Vielen Dank!
M
MarkussukraM12.05.18 22:33Größenordnung 5000€. Es wurde zunächst stillschweigend gemacht, ja.
K
Knallkörper13.05.18 00:17Ich gehe davon aus, dass ihr nicht mit Bauträger, sondern GU baut. Habt ihr einen VOB-Vertrag? Wann und wie hat der Bauunternehmer Kenntnis vom Bodengutachten erlangt? Wann habt ihr davon erfahren, dass die Ausführung geändert wird?
Bei durchgängiger Kommunikation, also wenn der GU euch über seine gemachten Änderungen auf dem Laufenden hält, und ihr nachträglich euer Okay gebt, dann steht ihm auch Vergütung ohne Auftrag zu.
Bei durchgängiger Kommunikation, also wenn der GU euch über seine gemachten Änderungen auf dem Laufenden hält, und ihr nachträglich euer Okay gebt, dann steht ihm auch Vergütung ohne Auftrag zu.
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