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ᐅ Neues Maklergesetz beim Kauf einer Bestandsimmobilie?


Erstellt am: 05.03.21 19:07

ypg06.03.21 11:22
Manuu86 schrieb:

Ich hatte dann also tatsächlich eine Falsche Vorstellung vom Maklervertrag.

da ich nicht mehr suche, schaue ich nur noch sporadisch in die Portale. Letztes Jahr ab irgendwann musste ich jedes Mal etwas bestätigen, bevor ich ans Exposé kam. Das ist jetzt nicht mehr so. Da stand irgendwas von Makler, Vertrag usw., was man bestätigen musste. Ich gehe mal davon aus, dass da schon Dein Einverständnis abgefragt wurde. Nur ist es ja auch so, dass wir immer schnell etwas wegdrücken (Cookies und co lassen grüßen), sodass man nicht schaut oder merkt, was man da macht.
Schimi179106.03.21 11:24
Zumindest die Widerrufsbelehrung lässt sich nicht "einfach" wegklicken, da hier tatsächlich durch den Gesetzgeber strenge Anforderungen gestellt werden.
K1300S06.03.21 14:07
Die Frage ist dann doch: Was passiert, wenn er widerruft? Die Kenntnis vom Verkauf des Hauses löschen geht ja nicht, und der Verkauf würde demnach wohl trotzdem stattfinden.
Schimi179106.03.21 14:13
Der Widerruf bewirkt eine rückwirkende Vertragsauflösung zwischen Kunde und Makler, also ex tunc. Wird der Widerruf nach Kaufvertragsunterzeichnung ausgesprochen, entfällt der Provisionsanspruch des Maklers. Dass Fehler in der Widerrufsbelehrung vorkommen, sollte heute nur noch bei Anfängern oder "Möchtegernmaklern" vorkommen. Schließlich gehört die ordnungsgemäße Vertragsgestaltung und -abwicklung zu den elementaren Grundlagen.
Manuu8606.03.21 15:24
Wenn ich ganz ehrlich sein soll. Ich habe sowas, wie eine Widerrufsbelehrung bis jetzt nicht gesehen. Die Maklerin hatte Anfang Dezember enorm Druck gemacht und wollte spätestens am 22.12.2020 beim Notar sein. Warum sollte klar sein.
Da es sich wie erwähnt um eine Erbengemeinschaft handelt, bei der unter anderem ein Erbe das Land Sachsen-Anhalt ist und ein weiterer Erbe Geistig Behindert mit Betreuer, zieht sich die Ganze Sache bis heute hin.
Was wir noch haben ist ein, ich nenne es mal formloses Schreiben (A4-Seite) mit dem Titel „Kaufabsichtserklärung“ in dem unter dem Punkt Maklercourtage die ehemaligen 5% händische durchgestrichen sind und durch 2,5% ersetzt wurden. Dummerweise haben wir das bereits am 13.12. unterschrieben.
Schimi179106.03.21 15:28
Es ist nun eine Gewissensfrage, anwaltlich prüfen zu lassen, ob aufgrund der Kaufabsichtserklärung ein Provisionsanspruch besteht.
widerrufsbelehrungmaklerprovisionsansprucherbekaufabsichtserklärung