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ᐅ Neuerrichtung eines gleichartigen Gebäudes im Außenbereich


Erstellt am: 16.01.21 19:27

haluniuxx16.01.21 19:27
Moin in die Runde!

Ich hoffe, ich darf das vorhandene Fachwissen mit meinem Gedankenspiel behelligen. Mich umtreibt aktuell eine Bauplanung, deren einzelne Fallstricke mir aktuell erst nach und nach deutlich werden. Zunächst bitte ich aber, mir meine möglicherweise laienhafte Ausdrucksart zu entschuldigen - Bauplanung und Baurecht sind noch Neuland für mich.

Meine Oma besitzt und bewohnt einen älteren Gulfhof in Ostfriesland. Sie hat unlängst Überlegungen in den Raum gestellt, ob ich das Haus nach ihrem Ableben nicht übernehmen und bewohnen wolle. Mir ist familiär und örtlich viel an dem Haus bzw. vielmehr auch an dem Grundstück gelegen und wäre dem doch recht zugeneigt.

Wie es bei alten Höfen so ist, befinden die sich freilich nicht in gutem Zustand. So liegt es augenscheinlich auch hier. Die Scheune und das ursprüngliche Vorderhauses sind Ende der 20er errichtet worden. Das Wohngebäude wurde schließlich in den 50ern noch um geschätzt sieben Meter in die Länge, die Scheune in der Breite um fünf Meter erweitert. Sanierungen sind seitdem kaum geschehen.

Über die konkrete Bausubstanz habe ich - auch in Ermangelung entsprechender technischer Kenntnisse - keine konkreten Informationen, das würde ich erforderlichenfalls zu gegebener Zeit in gutachterliche Hände geben.

Ich spiele aktuell noch sehr locker mit dem Gedanken einer entsprechenden Übernahme. Zutreffendenfalls bestünde dann jedoch zumindest das Erfordernis nach einer Kernsanierung. Insbesondere das Obergeschoss haben die letzten Jahrzehnte, in denen es nicht bewohnt wurde, nicht gut bekommen. Während zumindest die Raumeinteilung und bisherige Nutzung nahezu vollständig meinen Vorstellungen entspricht, beabsichtigte ich jedoch eine Verlegung des - derzeit innenliegenden - Badezimmers in das Obergeschoss, was auch in Anbetracht der Holzbalkendecke wohl ein nicht zu unterschätzendes Vorhaben wäre.

Eine andere Möglichkeit wäre möglicherweise der Abriss und die Neuerrichtung - sofern möglich - ausschließlich des Vorderhauses. Die Scheune befindet sich mitsamt Ständerwerk noch in augenscheinlich adrettem Zustand und könnte ggfs. mit überschaubarem Aufwand auf Vordermann gebracht werden - auch das müsste natürlich ein Gutachter klären. Da sich das Haus aber im Außenbereich befindet, habe ich so meine lieben Zweifel, ob das Vorhaben "Neuerrichtung" baurechtlich überhaupt durchführbar wäre.

Planen würde ich mit einer Neuerrichtung auf dem vorhandenen Grundriss mit gleichem Ausmaß und Ausgestaltung. Es ginge mir nur darum, anstatt einer Kernsanierung eine ggfs. preislich unwesentlich andere Neuerrichtung zu schaffen, um so einen zukunftssicheren Bau (und Kern) zu haben. § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch trübt nach meiner Lesart die Aussicht auf ein entsprechendes Vorhaben jedoch.

Wäre die Neuerrichtung überhaupt denkbar? Welche Voraussetzungen müssten vorliegen - eine festgestellte Abrissfälligkeit und eine bis zum Vorhaben erfolgte langfristige Bewohnung meinerseits? Würde es einen Unterschied machen, ob ich das Haus erben oder es zuvor (gegen Wohnrecht der Oma bis zum Lebensende) kaufen würde?

Vielleicht kann mir hier ja jemand auf die Sprünge helfen. Bevor ich mich eingehender mit der Angelegenheit befasse, wäre es gut, zumindest auf diese Fragen Antworten zu erhalten. Gewissheit würde dann schließlich sicherlich eine Bauvoranfrage ergeben. Bitte verzeiht mit, falls es einen gleichartigen Thread bereits gibt, ich habe mit der Suchfunktion leider nichts finden können.

Viele Grüße und besten Dank im Voraus!
ypg17.01.21 00:17
Ich würde mal beim Bauamt nachfragen. Oftmals genehmigen sie nicht mehr das, was abgerissen wurde. Deshalb nehmen viele eine teurere Sanierung in Kauf.
haluniuxx20.01.21 17:12
Moin!

Herzlichen Dank für die rasche Antwort. Dann bleibt wohl nur der Weg zur Kommune/zum Landkreis.

Viele Grüße
cschiko21.01.21 07:41
Für eine genaue Aussage definitiv! Es gibt da keine wirkliche feste Vorgehensweise. Was man oft sieht ist aber das ein Teil des alten Gebäudes (ich habe da eine 50% "Regel" im Hinterkopf) erhalten wird und darauf aufbauend dann "neu" gebaut werden kann. Es gibt auch "Regelungen" nach denen du im Grunde auf dem alten Grundriss wieder bauen kannst.

Allerdings gibt es im Außenbereich sehr viele Fallstricke, die ein bauen erschweren oder sogar untersagen (wenn nicht eine bestimmte Nutzung vorliegt).
neuerrichtungscheunebauplanungkernsanierungobergeschoss