Neue Richtlinie: Frischluftturm Pflicht?

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Larson800

Hallo zusammen,

wir lassen von unserem Bauträger eine Wärmeluftanlage einbauen. Nun kam bei der Bemusterung raus, dass noch ein Frischluftturm nötig ist. Kosten 911€. Es hieß, dass es eine neue EU-Richtlinie gibt die dieses vorschreibt.
Meine Frage. Kennt jemand diese Richtlinie und wenn ja ab wann gibt es die denn?
Ich seh das nämlich so. Ich habe eine Heizungsanlage gekauft und die sollte ohne irgendwelchen Aufpreis auch funktionieren.

Gruß Larson
 

€uro

Hallo,
....wir lassen von unserem Bauträger eine Wärmeluftanlage einbauen.
nicht wenige Bauherren sind mit vergleichbaren Anlagen erheblich auf die Nase gefallen. Es lohnt durchaus, das Konzept vorab überprüfen zu lassen!
....Nun kam bei der Bemusterung raus, dass noch ein Frischluftturm nötig ist. Kosten 911€. Es hieß, dass es eine neue EU-Richtlinie gibt die dieses vorschreibt.
Welche sollte das denn sein? Zudem, Richtlinien sind lediglich das was sie sind und bedingen keine Rechtsverbindlichkeit!
....Ich seh das nämlich so. Ich habe eine Heizungsanlage gekauft und die sollte ohne irgendwelchen Aufpreis auch funktionieren.
So ist es, vielleicht haben die Verkäufer bereits jetzt schon Zweifel an der Funktionsfähigkeit. Irgendwie funktionieren wird sie schon, ob sie allerdings auch energieeffizient ist, steht auf einem völlig anderen Blatt.

v.g.
 
L

Larson800

Hab mich jetzt noch mal erkundigt. Anscheinend gibt es seit Frühjahr 2010 eine neue Richtlinie, die besagt dass man einen Frischluftturm aufstellen muss. Gründe sind Kriechgase, Ungeziefer usw. da ich meinen Vertrag erst im November 2010 unterschrieben habe, war dies ja meinem Bauträger schon bekennt und er hat mir eine nicht funktionfähige Anlage verkauft. Also ist es für mich eigentlich klar, dass ich diese zusätzlichen Kosten nicht tragen muss. Oer verkauft man ein Auto auch ohne Auspuffanlage und verlangt dafür einen Aufpreis
 
L

Larson800

Nach einem längeren Gespräch hat uns unser Bauträger nochmals die Richtlinie erklärt.
Ein Frischluftturm ist nicht zwingend notwendig, wenn das Rohr in der Wand, dass die Luft ansaugt, über 50 cm vom Boden entfernt ist.
Da wir Hanglage haben, könnte man es schaffen im Bereich des Luftauslasses 50 cm von der Erde weg zu sein. Dazu müssten wir allerdings die Erde abstützen, einen Lichthof machen, den Keller Verputzen usw. Das wäre teurer wieder der Frischluftturm, deswegen werden wir den dann nehmen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.08.2025
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