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ᐅ Neue Regelungen ab 21.3.16 für Kreditvergabe


Erstellt am: 26.03.16 10:07

Elina30.03.16 22:20
Heißt das denn auch, daß eine Anschlussfinanzierung eines schon bestehenden Immobilienkredits abgelehnt werden kann? Oder gilt das nur für Neufinanzierungen? Ich mach mir grad etwas Sorgen, weil ich vor einem Jahr nach Forwarddarlehen gefragt habe (die finanzierende Hausbank und einen Vermittler) und nur Schweigen geerntet hab. Jetzt will ichs wieder versuchen und les, es wird strenger geprüft... ich kann ja verstehen, daß Neukäufer vor einem Ruin geschützt werden sollen, aber kann es sein, daß dann auch bestehende Kredite einfach nicht mehr verlängert werden und man dann in die Zwangsversteigerung getrieben wird obwohl man immer bezahlt hat und sogar sondergetilgt?
toxicmolotof30.03.16 23:59
Es gilt, sobald ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. Die Regeln werden also in der Tat strenger.

Es geht sogar so weit, dass Banken prüfen müssen, ob die Finanzierung bis ins Rentenalter gehen kann und müssen dann die Rente als Einkommen berücksichtigen.

Ebenso muss mit einem Ratenzuschlag gerechnet werden, wenn die Zinsbindung ausläuft, bevor der Kredit getilgt wird. Das gilt aber nur für Neugeschäft (oder bei Forwards).

Wenn es eine einfache Zinsprolongation ist, sehe ich aktuell noch kein Risiko. Bin aber nicht mehr der Spezialist.
Häuslebau3r31.03.16 07:44
toxicmolotow schrieb:


Es geht sogar so weit, dass Banken prüfen müssen, ob die Finanzierung bis ins Rentenalter gehen kann und müssen dann die Rente als Einkommen berücksichtigen.

.

Moin zusammen,

wenn ich dies dann so lese und mir als Leihe durch den Kopf gehen lasse, würde sich ja das Riesterbausparpaket selbst widersprechen. Bin persönlich eh kein Riesterfreund in BV aber im Rentenalter bleibt mit einem Riester ja noch weniger "Wohnförderkonto".

Nur mal so als Einwand, welcher mit gleich eingefallen ist. Oder denke ich hier dann nun etwas falsch?

Gruß Andi
HilfeHilfe31.03.16 08:05
toxicmolotow schrieb:
Es gilt, sobald ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. Die Regeln werden also in der Tat strenger.

Es geht sogar so weit, dass Banken prüfen müssen, ob die Finanzierung bis ins Rentenalter gehen kann und müssen dann die Rente als Einkommen berücksichtigen.

Ebenso muss mit einem Ratenzuschlag gerechnet werden, wenn die Zinsbindung ausläuft, bevor der Kredit getilgt wird. Das gilt aber nur für Neugeschäft (oder bei Forwards).

Wenn es eine einfache Zinsprolongation ist, sehe ich aktuell noch kein Risiko. Bin aber nicht mehr der Spezialist.

hallo,

ich habe jetzt den KV für unser forwarddarlehen erhalten. Alles vor den Richtlinien eingereicht und entsprechend geprüft worden. Was komisch ist das vor Auszahlung in 2019 noch mal die letzten 3 gehaltsnachweise eingericht werden sollen. Kennst du den Grund ? Hat es was mit den Richtlinien zu tun ? ich kann auch den Vermittler mal fragen
toxicmolotof31.03.16 17:44
Das heißt, unterschrieben wurde noch kein Vertrag? Dann gelten die neuen Regeln auf jeden Fall.

Ob das tatsächlich damit zusammen hängt kann ich nicht beurteilen, ABER es scheint mir so, wenn die eingereichten Bescheinigungen schon ein paar Tage älter sind.
HilfeHilfe01.04.16 07:16
toxicmolotow schrieb:
Das heißt, unterschrieben wurde noch kein Vertrag? Dann gelten die neuen Regeln auf jeden Fall.

Ob das tatsächlich damit zusammen hängt kann ich nicht beurteilen, ABER es scheint mir so, wenn die eingereichten Bescheinigungen schon ein paar Tage älter sind.

heute geht es in die post, unterschrieben nur einseitig von der Bank, annahmefrist läuft noch eine Woche. Vermittler sagte das ist bei der Bank Usus. Risikoneubeurtielung bei vollauszahlung des Darlehens ( ist bei uns ja noch 3 Jahre hin)
vermittlerforwarddarlehenvertragrentenalter