ᐅ Kündigungsfristen bei Forwarddarlehen
Erstellt am: 05.09.19 10:15
HilfeHilfe 06.09.19 07:47
SuperEgon schrieb:
Ah
Kannst du denn was dazu sagen, wie meine Chancen bei der MHB stehen bei diesem Thema?
Das mit dem „speziell“ war die Aussage von Dr. Klein... denen nach gab es schon Kunden, wo die Bank sie nicht nach 10,5 Jahren aus dem Vertrag gelassen hat...
Welche Umstände könnte die Bank denn dafür annehmen?
Wenn die Fristen doch so im Gesetz stehen, kann man sich das doch nicht aussuchen, oder wie?
Ich glaube da leider noch nicht daran, das wir da so einfach rauskommen... niemand kann sich über das gültige gesetzt stellen. Es kann passieren das es ein Sachbearbeiter zunächst falsch auslegt. Dann die normalen eskalationsstufen:
- Brief mit verweis
- Beschwerdemanagment
- Ombudsmann
- Anwalt
SuperEgon 06.09.19 08:22
Ihr macht mir Mut, das finde ich gut
Ich warte jetzt auf einen Termin bei der Bank, bzw. auf eine Antwort von Dr. Klein... die Beraterin wollte sich da schlau machen...
Ich warte jetzt auf einen Termin bei der Bank, bzw. auf eine Antwort von Dr. Klein... die Beraterin wollte sich da schlau machen...
nordanney 06.09.19 08:35
SuperEgon schrieb:
die Beraterin wollte sich da schlau machenDie muss sich nicht schlau machen. Muss nur auf den Vertrag schauen, kurz nachrechnen und das war es. Dauert ca. 7 Sekunden. guckuck2 06.09.19 08:41
SuperEgon schrieb:
Welche Umstände könnte die Bank denn dafür annehmen?Die 10 + 0,5 Jahre ticken erst ab Vollauszahlung los. Dh man rechnet schon mal nicht ab Unterschrift.
Die Frist tickt zudem von Neuem, wenn der Vertrag verändert wurde. Ich glaube HilfeHilfe hat da schon was zitiert.
Die Frage, ob 2020 oder 2024 für dich gelten hängt imho vom letzten Punkt ab. Wenn der Auszahlungszeitpunkt des Forwarddarlehen zählt, gilt 2024.
Aber mir fehlt da die Erfahrung, wenn nordanney sagt das geht so, wird das schon so sein
SuperEgon 06.09.19 08:59
guckuck2 schrieb:
Die 10 + 0,5 Jahre ticken erst ab Vollauszahlung los. Dh man rechnet schon mal nicht ab Unterschrift.
Die Frist tickt zudem von Neuem, wenn der Vertrag verändert wurde. Ich glaube HilfeHilfe hat da schon was zitiert.
Die Frage, ob 2020 oder 2024 für dich gelten hängt imho vom letzten Punkt ab. Wenn der Auszahlungszeitpunkt des Forwarddarlehen zählt, gilt 2024.
Aber mir fehlt da die Erfahrung, wenn nordanney sagt das geht so, wird das schon so seinDas war ja genau die Eingangsfrage, welches Datum da jetzt gilt.Das da laut Gesetz das Datum der Unterschrift für das Forwarddarlehen zählt, hatte ich jetzt doch schon recht eindeutig hier herausgelesen, oder nicht?
nordanney 06.09.19 09:07
SuperEgon schrieb:
Das da laut Gesetz das Datum der Unterschrift für das Forwarddarlehen zählt, hatte ich jetzt doch schon recht eindeutig hier herausgelesen, oder nicht?Jep. Kannst auch auf das Urteil des Landgerichts Bochum vom 14. September 2015, Aktenzeichen I-1 O 68/15 verweisen.Ähnliche Themen