ᐅ Neubau im Außenbereich (ehemaliger Bauernhof)
Erstellt am: 06.11.2018 10:02
Golfi90 06.11.2018 14:12
Auf dem Grundstück befinden sich 4 Nebengebäude.
1x ehemaliges Dreschhaus
1x 3er Garage
1x ehemaliger Schweinestall
1x 4x Garage für Wohnwagen usw.
Die Dame beim Bauamt sagte mir damals das wir eines der Gebäude zum Wohnhaus umbauen dürften. 50% der Grundsubstanz müsste erhalten bleiben. Außenmaße dürften nicht geändert werden! (Verklinkert oder Verputzt werden dürfte, neues Dach auch, Fenster auch, aber eben keine Erker oder Gauben zb.)
1x ehemaliges Dreschhaus
1x 3er Garage
1x ehemaliger Schweinestall
1x 4x Garage für Wohnwagen usw.
Die Dame beim Bauamt sagte mir damals das wir eines der Gebäude zum Wohnhaus umbauen dürften. 50% der Grundsubstanz müsste erhalten bleiben. Außenmaße dürften nicht geändert werden! (Verklinkert oder Verputzt werden dürfte, neues Dach auch, Fenster auch, aber eben keine Erker oder Gauben zb.)
Mottenhausen 06.11.2018 14:28
--> eine mündliche Aussage ist nicht viel Wert
--> ist die Aussage eigentlich recht eindeutig. Damit dürfte der Spielraum der Möglichkeiten erschöpft sein, wobei 50% Grundsubstanz fair klingt.
--> ist die Aussage eigentlich recht eindeutig. Damit dürfte der Spielraum der Möglichkeiten erschöpft sein, wobei 50% Grundsubstanz fair klingt.
Golfi90 06.11.2018 14:45
Das war eine pauschale Aussage der Dame, nachdem Sie sich das Anwesen in Google Maps angesehen hat.
Da war keinerlei Argumentation von UNS dahinter, das Sie evtl. doch zu einem Neubau bewegen könnte.
Ich lade nachher mal die Argumentation von unserem Architekten hoch. Dort steht alles haargenau beschrieben, wieso wir einen Umbau für nicht verhältnismäßig halten.
Unser Architekt meinte aber auch, das wir nicht "hinkommen" wenn 50% stehen erhalten bleiben muss...
Da war keinerlei Argumentation von UNS dahinter, das Sie evtl. doch zu einem Neubau bewegen könnte.
Ich lade nachher mal die Argumentation von unserem Architekten hoch. Dort steht alles haargenau beschrieben, wieso wir einen Umbau für nicht verhältnismäßig halten.
Unser Architekt meinte aber auch, das wir nicht "hinkommen" wenn 50% stehen erhalten bleiben muss...
apokolok 06.11.2018 15:08
Das wird so nichts werden.
Umnutzung in vorhandener Kubatur wird oft genehmigt, Abriss und Neubau ohne Privilegierung eigentlich nie.
Dass ein Abriss und Neubau oft finanziell besser ist, ist ein alter Hut und wird nichts an der Entscheidung ändern.
Der Schweinestall dürfte für eine Umnutzung kaum in Frage kommen, zu schmal, zu niedrig.
Wie sieht denn das Dreschhaus aus?
Ich wünsche dir dennoch viel Glück und halte uns bitte auf dem Laufenden.
Umnutzung in vorhandener Kubatur wird oft genehmigt, Abriss und Neubau ohne Privilegierung eigentlich nie.
Dass ein Abriss und Neubau oft finanziell besser ist, ist ein alter Hut und wird nichts an der Entscheidung ändern.
Der Schweinestall dürfte für eine Umnutzung kaum in Frage kommen, zu schmal, zu niedrig.
Wie sieht denn das Dreschhaus aus?
Ich wünsche dir dennoch viel Glück und halte uns bitte auf dem Laufenden.
Golfi90 06.11.2018 15:17
Anbei mal ein Bild vom Hof.
1. Ist der Schweinestall der, wenn möglich, weichen sollte...
2. Ist das Dreschhaus, welches nur noch schwer zu sanieren wäre. Das Mauerwerk weist starke Risse auf, in dem Gebäude befinden sich die Heizöltanks für das Hauptwohngebäude, usw.
Ich habe den Maßstab mal auf das Bild geschoben...

1. Ist der Schweinestall der, wenn möglich, weichen sollte...
2. Ist das Dreschhaus, welches nur noch schwer zu sanieren wäre. Das Mauerwerk weist starke Risse auf, in dem Gebäude befinden sich die Heizöltanks für das Hauptwohngebäude, usw.
Ich habe den Maßstab mal auf das Bild geschoben...
Caidori 06.11.2018 15:28
Hey,
also bei uns würdest du damit nicht durch kommen, egal was das Bauamt sagt, denn die Finale Entscheidung trifft der Kreis.
Umnutzung von ehemaligen Stall/Nebengebäuden gibt es auch nur für privilegierte, sprich Leute die Landwirtschaft betreiben.
Drücke dir die Daumen und bin gespannt wie es weiter geht.
also bei uns würdest du damit nicht durch kommen, egal was das Bauamt sagt, denn die Finale Entscheidung trifft der Kreis.
Umnutzung von ehemaligen Stall/Nebengebäuden gibt es auch nur für privilegierte, sprich Leute die Landwirtschaft betreiben.
Drücke dir die Daumen und bin gespannt wie es weiter geht.
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