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ᐅ Neubau auf Gemeinschaftsgrundstück, Steuerfrage


Erstellt am: 06.10.13 12:29

MaierGeier06.10.13 12:29
Hallo


Ich und meine Mutter haben nach dem Tode meines Vater je 50 % am Grundstück, mit einem bebautem Haus wo meine Mutter wohnt.
Nun möchte ich gerne in das 1400qm große Grundstück ein zweites Haus für mich bauen.
Wie mache ich das am besten das auch nach dem Tode meiner Mutter das neu erbaute Haus nicht in die Erbschaftssteuer fällt, da ich nach dem Tode über den Freibetrag komme. ( Das Grundstück hat eine Flurnummer was ich auch auf alle fälle lassen will, wegen Wegerecht usw.

Meine Frage wie kann ich das selbst ohne Notar, Anwalt selbst schreiben das es auch noch nach Jahren noch gültig ist, falls es eine Gesetzesänderung gibt.

ps: der Bauplan ist Fertig und genehmigt und der Baubeginn wäre im März 2014. Ich möchte gerne die billigste Möglichkeit ohne Trennung des Grundstücks. Da das gesamte Grundstück von mir entweder selbst Genutzt oder gesamt verkauft wird.

Danke schon mal für eure Antworten

Franz
HilfeHilfe06.10.13 14:53
Hallo

das stellt eine Rechts/Steuerberatung dar die du hier nicht finden wirst. Du willst nicht dafür bezahlen entsprechend wirst du auch hier keine "rechtssichere" Auskunft bekommen. An deiner Stelle würde ich einen Fachanwalt mit Steuer& Erbschaftsrecht konsultieren und das Geld investieren.
b0012sm06.10.13 16:43
Wenn du ein Einzelkind bist ist es am einfachsten deine Mutter setzt dich als Alleinerben ein, falls du Geschwister hast geht am Notar und ggf Teilung des Grundstücks nichts vorbei
MaierGeier07.10.13 20:20
Hallo

Dank an HilfeHilfe

Ich habe heute mit einem Steuerberater Telefoniert, und sogar heute schon einen Termin für ein Vorgespräch bekommen. ( Dauer 1 Stunde )
Habe ihm mein Anliegen geschildert, als bessere Alternative hat er mir einen Fachanwalt mit Steuer& Erbschaftsrecht empfohlen.
Der Steuerberater hat mir alle Möglichkeiten gezeigt was möglich wären ( von der billigsten bis zur teuersten )
Das billigste wäre ich würde mit meiner Mutter selbst einen Vertrag abschließen, wo geregelt ist das das neue Haus von mir selbst bezahlt worden ist ( das heißt alle Rechnungen sollen auf meinen Namen lauten und danach zusammengerechnet werden ( und das würde für das Finanzamt reichen )
Das Finanzamt würde nach dem Tode meiner Mutter die 50% Anteil mit zwei Häuser nehmen und die Baukosten für das neue Haus einfach abziehen.
Kann das von euch jemand bestätigen, oder hat selbst von euch jemand so einen Vertrag schon selbst aufgesetzt,
und vor allem was man da genau schreibt???
Der Steuerberater hat gemeint es würde ein Zweizeiler reichen, aber was man schreibt hat er mir nicht verraten, hat mir nur eine Visitenkarte von dem besagten Fachanwalt mit Steuer& Erbschaftsrecht in die Hand gedrückt, den er persönlich kennt aber 30Km von mir weg wohnt, aber auch von seiner Kanzlei.

An b0012sm
Ich bin ein Einzelkind, Alleinerbe bin ich nach dem Todemeiner Mutter auch da ein Erbvertrag eh besteht und mein Vater mich schon zu 50% eingesetzt hat, und meine Mutter den selben Erbvertrag hat wo ich auch mit ihre 50% eingesetzt bin. ( Ich und meine Mutter haben auch ein Top Verhältniss, und wir haben gemeinsam den Garten gerodet, und sie ist auch für den Hausbau )

MfG
Franz
HilfeHilfe07.10.13 21:23
MaierGeier schrieb:
Hallo

Dank an HilfeHilfe

Ich habe heute mit einem Steuerberater Telefoniert, und sogar heute schon einen Termin für ein Vorgespräch bekommen. ( Dauer 1 Stunde )
Habe ihm mein Anliegen geschildert, als bessere Alternative hat er mir einen Fachanwalt mit Steuer& Erbschaftsrecht empfohlen.
Der Steuerberater hat mir alle Möglichkeiten gezeigt was möglich wären ( von der billigsten bis zur teuersten )
Das billigste wäre ich würde mit meiner Mutter selbst einen Vertrag abschließen, wo geregelt ist das das neue Haus von mir selbst bezahlt worden ist ( das heißt alle Rechnungen sollen auf meinen Namen lauten und danach zusammengerechnet werden ( und das würde für das Finanzamt reichen )
Das Finanzamt würde nach dem Tode meiner Mutter die 50% Anteil mit zwei Häuser nehmen und die Baukosten für das neue Haus einfach abziehen.
Kann das von euch jemand bestätigen, oder hat selbst von euch jemand so einen Vertrag schon selbst aufgesetzt,
und vor allem was man da genau schreibt???
Der Steuerberater hat gemeint es würde ein Zweizeiler reichen, aber was man schreibt hat er mir nicht verraten, hat mir nur eine Visitenkarte von dem besagten Fachanwalt mit Steuer& Erbschaftsrecht in die Hand gedrückt, den er persönlich kennt aber 30Km von mir weg wohnt, aber auch von seiner Kanzlei.

An b0012sm
Ich bin ein Einzelkind, Alleinerbe bin ich nach dem Todemeiner Mutter auch da ein Erbvertrag eh besteht und mein Vater mich schon zu 50% eingesetzt hat, und meine Mutter den selben Erbvertrag hat wo ich auch mit ihre 50% eingesetzt bin. ( Ich und meine Mutter haben auch ein Top Verhältniss, und wir haben gemeinsam den Garten gerodet, und sie ist auch für den Hausbau )

MfG
Franz


auch da rate ich immer es notariell aufsetzen zu lassen.

Aber das muss jeder für sich entscheiden. Als Einzelkind ist ja auch "Stress" bei einer erbauseinadersetzung nicht vorprogrammiert
Der Da08.10.13 09:32
Nimm ein paar Euro in die Hand, und lass es notariell niederschreiben. So teuer wird das nicht. Gerade wenn du eh am bauen bist, Verbuche das unter sonstiges.
Alles andere ist Mist.

Wir haben in der Familie den Fall eines nicht anerkanntem Testaments. Sehr ärgerlich wenn der verstorbene was regelt, aber es später keine Gültigkeit hat, weil er einen Formfehler gemacht hat.
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