ᐅ Nachverhandlung Zahlungsplan, bitte um Hilfe
Erstellt am: 18.02.2016 21:18
Lorie 18.02.2016 21:18
Liebe Gemeinde,
wir stehen kurz vor dem Erwerb eines Grundstückes und wollen ein Einfamilienhaus darauf errichten. Das Ganze läuft über einen Generalunternehmer. Im Bauvertrag gibt es jedoch noch einige Punkte, die sehr kritisch sind und auch der vorliegende Zahlungsplan ist sicherlich nicht optimal.
Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir Hinweise geben könntet, welche Posten im Einzelnen zu hoch sind und unbedingt nachverhandelt werden müssen. Die Schlussrate ist sicherlich zu niedrig angesetzt oder reicht die angesetzte Vertragserfüllungssicherheit von 5 % üblicherweise aus?
Hier der Zahlungsplan:
1. 8 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Genehmigungsplanung / Statik / Bauantrag
abzüglich der vereinbarten Vertragserfüllungssicherheit gem. § 632 a Baugesetzbuch.
2. 7 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Bodenaustausch / Tragschicht
3. 10 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Fundamentplatte
4. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Außenwände EG + Decke
5. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Rohbau OG + Decke / Dachstuhl gerichtet
6. 10 % des Vertragspreises nach Montage Fenster / Haustür (ohne Füllung)
und Dacheindeckung (ohne Spenglerarbeiten und Dachkasten)
7. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Rohinstallation Heizung / Sanitär / Elektro /
Lüftung
8. 10 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Estrich / Außenputz (Grundputz ohne Oberputz)/ Trockenbau / Spenglerarbeiten / Dachkasten / Rigolensystem
9. 8 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Oberputz / Komplettierung Heizung /
Treppenbeläge KG-EG u. EG-OG / Fliesen / Kieselkante und Eingangspodest
10. 2 % des Vertragspreises nach Fertigstellung und Komplettierung Elektro/ Sanitär/ Innentüren (Montage erst nach Maler- und Bodenbelags-arbeiten) Schlussabnahmefähigkeit
Vielen Dank für eure Hinweise
Viele Grüße
Lorie
wir stehen kurz vor dem Erwerb eines Grundstückes und wollen ein Einfamilienhaus darauf errichten. Das Ganze läuft über einen Generalunternehmer. Im Bauvertrag gibt es jedoch noch einige Punkte, die sehr kritisch sind und auch der vorliegende Zahlungsplan ist sicherlich nicht optimal.
Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir Hinweise geben könntet, welche Posten im Einzelnen zu hoch sind und unbedingt nachverhandelt werden müssen. Die Schlussrate ist sicherlich zu niedrig angesetzt oder reicht die angesetzte Vertragserfüllungssicherheit von 5 % üblicherweise aus?
Hier der Zahlungsplan:
1. 8 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Genehmigungsplanung / Statik / Bauantrag
abzüglich der vereinbarten Vertragserfüllungssicherheit gem. § 632 a Baugesetzbuch.
2. 7 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Bodenaustausch / Tragschicht
3. 10 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Fundamentplatte
4. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Außenwände EG + Decke
5. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Rohbau OG + Decke / Dachstuhl gerichtet
6. 10 % des Vertragspreises nach Montage Fenster / Haustür (ohne Füllung)
und Dacheindeckung (ohne Spenglerarbeiten und Dachkasten)
7. 15 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Rohinstallation Heizung / Sanitär / Elektro /
Lüftung
8. 10 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Estrich / Außenputz (Grundputz ohne Oberputz)/ Trockenbau / Spenglerarbeiten / Dachkasten / Rigolensystem
9. 8 % des Vertragspreises nach Fertigstellung Oberputz / Komplettierung Heizung /
Treppenbeläge KG-EG u. EG-OG / Fliesen / Kieselkante und Eingangspodest
10. 2 % des Vertragspreises nach Fertigstellung und Komplettierung Elektro/ Sanitär/ Innentüren (Montage erst nach Maler- und Bodenbelags-arbeiten) Schlussabnahmefähigkeit
Vielen Dank für eure Hinweise
Viele Grüße
Lorie
Lorie 21.02.2016 16:04
Hallo,
keiner eine Idee oder passt es so?
Gruß Lorie
keiner eine Idee oder passt es so?
Gruß Lorie
Masipulami 21.02.2016 16:58
65% nach Fertigstellung des geschlossenen Rohbaus ist deutlich (!) überbezahlt.
Würde ich so auf keinen Fall unterzeichnen. Im Fall einer Insolvenz des GUs könntet ihr mit dem verbleibenden Geld das Haus nicht mehr fertigstellen.
Würde ich so auf keinen Fall unterzeichnen. Im Fall einer Insolvenz des GUs könntet ihr mit dem verbleibenden Geld das Haus nicht mehr fertigstellen.
Lorie 21.02.2016 17:55
Danke für die Antwort,
wie sollten die Zahlungen umverteilt werden? Die ersten 8 % sind meiner Ansicht ja zu viel. Statiker und Bauantrag werden separat bezahlt. 7% nach Bodenaustausch ebenfalls zu viel? Schlussrate mind. 5 %?
Vielen Dank
LG Lorie
wie sollten die Zahlungen umverteilt werden? Die ersten 8 % sind meiner Ansicht ja zu viel. Statiker und Bauantrag werden separat bezahlt. 7% nach Bodenaustausch ebenfalls zu viel? Schlussrate mind. 5 %?
Vielen Dank
LG Lorie
Bauexperte 21.02.2016 18:40
Guten Abend Lorie,
Masipulami hat schon die Quintessenz gepostet.
Ich denke nicht, dass Du in den vorgestellten Zahlungsplan wesentlich eingreifen wirst können. Dein Favorit hat ja einen Grund, dass er ihn so fordert.
"Wenn", wider Erwarten, Verhandlungsspielraum besteht, dann solltest Du versuchen, nicht mehr als Max. 60% bei geschlossenem Rohbau durchzusetzen. Bedeutet auch, dass die Höhe der Raten gleichmäßiger verteilt werden sollte.
Die Höhe der Schlussrate ist nicht das Thema; demgegenüber steht ja der 5%ige Einbehalt.
Wesentlich interessanter ist, welche Sicherheiten Dir Dein favorisierter Anbieter bietet.
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Masipulami hat schon die Quintessenz gepostet.
Ich denke nicht, dass Du in den vorgestellten Zahlungsplan wesentlich eingreifen wirst können. Dein Favorit hat ja einen Grund, dass er ihn so fordert.
"Wenn", wider Erwarten, Verhandlungsspielraum besteht, dann solltest Du versuchen, nicht mehr als Max. 60% bei geschlossenem Rohbau durchzusetzen. Bedeutet auch, dass die Höhe der Raten gleichmäßiger verteilt werden sollte.
Die Höhe der Schlussrate ist nicht das Thema; demgegenüber steht ja der 5%ige Einbehalt.
Wesentlich interessanter ist, welche Sicherheiten Dir Dein favorisierter Anbieter bietet.
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
alter0029 22.02.2016 09:59
Das Baugesetzbuch regelt die Höhe der Abschlagszahlung im § 632a folgendermaßen:
Der Unternehmer kann von dem Besteller für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, in der der Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erlangt hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abschlagszahlung nicht verweigert werden. § 641 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss.
Der Unternehmer kann von dem Besteller für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, in der der Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erlangt hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abschlagszahlung nicht verweigert werden. § 641 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss.
Ähnliche Themen