wir bauen eine Doppelhaushälfte direkt an der Grenze. Unser Nachbar will nun mit über 1–2 m Versatz später an uns bauen – also nicht direkt anschließen. Im Gespräch hatten wir den Eindruck, dass ihm die baulichen Folgen dieser Entscheidung nicht bewusst sind. Wir sind mit Planung und baugenehmigung schon durch und wollen langsam anfangen.
Wir fragen uns, wie wir ihn freundlich darauf hinweisen können, dass durch den Abstand erhebliche zusätzliche Risiken und Kosten entstehen – z. B.:
Wie bringt man das am besten zur Sprache, ohne den Eindruck zu erwecken, man will reinreden? Wir möchten einfach spätere Streitigkeiten vermeiden und klären, wer für was haftet, wenn er sich für diese Lösung entscheidet.
Wir fragen uns, wie wir ihn freundlich darauf hinweisen können, dass durch den Abstand erhebliche zusätzliche Risiken und Kosten entstehen – z. B.:
- Er braucht eine eigene Brandwand und darf keine Dämmung, Putz oder Dachteile über die Grenze ziehen.
- Die Dämmung seiner Grenzwand muss trotzdem vollständig ausgeführt und dauerhaft geschützt werden – was ohne Überstand oder ausreichenden Arbeitsraum schwer wird.
- Der entstehende Spalt muss dicht, zugänglich und wartbar bleiben – sonst drohen Feuchteprobleme, Laub, Frostschäden.
- Sockel-, Dach- und Spenglerarbeiten werden komplizierter und teurer – auf beiden Seiten.
- Unsere Küchenabluft liegt an dieser Seite – wir wollen keine Probleme mit Kondensat oder Wärmeabstrahlung an seiner Wand.
- Insgesamt entstehen durch den Versatz Kosten, die man durch einen direkten Anbau vermeiden könnte. Gebäudeenergiegesetz, BayBo usw.
Wie bringt man das am besten zur Sprache, ohne den Eindruck zu erwecken, man will reinreden? Wir möchten einfach spätere Streitigkeiten vermeiden und klären, wer für was haftet, wenn er sich für diese Lösung entscheidet.
M
m0LN4rius01.07.25 19:33Ja es wird halt viel teurer für beide und Hinten müsste dann unsere Wandecke eine Stützmauer oder 2m tiefen Streifenfundament bekommen vermute ich. An der stelle ist es am Tiefsten, bis zur straßenhöhe, Mutterboden weg 1,5m plus/minus.
Funktioniert das? Ich finde im Bebauungsplan nichts für Doppelhaushälfte spezifisch.

Funktioniert das? Ich finde im Bebauungsplan nichts für Doppelhaushälfte spezifisch.
N
nordanney01.07.25 21:20m0LN4rius schrieb:
Ich finde im Bebauungsplan nichts für Doppelhaushälfte spezifisch.Landshuter Straße? Da finde ich keine speziellen Regelungen.S
Schorsch_baut02.07.25 07:42Ich würde mal beim Bauamt nachfragen, ob es eine verbindliche, vordere Baugrenze gibt.
Schorsch_baut schrieb:
Ich würde mal beim Bauamt nachfragen, ob es eine verbindliche, vordere Baugrenze gibt.Im Planausschnitt sind zwar unerklärte Zeichen, aber keine Baulinie zu erkennen.Ich denke wie gesagt auch nicht, daß es dem Nachbarn ausdrücklich am Gewinn einer Medaille für Dummheit gelegen ist und ihn erst ein rechtliches Argument überzeugen müßte. Daher meine Empfehlung, die Darlegung seiner Beweggründe aus ihm herauszukitzeln und ihm dann aufzuzeigen, wie er denen ohne Eigentor/Pyrrhussieg gerecht werden kann.
m0LN4rius schrieb:
Küchengrundriss ist final, kann nicht geändert werden.Das ist eine grundsätzlich vermeidenswürdige Haltung, und der Bau einer vorübergehend freistehenden Doppelhaushälfte ablauftechnisch immer gefährlich.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
Schorsch_baut02.07.25 09:46Ich gehe davon aus, dass der Nachbar schlicht die Gelegenheit nutzt, eine geschützte Terrasse bauen zu können.
Schorsch_baut schrieb:
Ich gehe davon aus, dass der Nachbar schlicht die Gelegenheit nutzt, eine geschützte Terrasse bauen zu können.Und mehr hoffentlich nicht. Genau das war meine Rede.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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