ᐅ Nachbar möchte Abstandsflächenübernahme - Erfahrungen
Erstellt am: 16.03.22 11:41
gutentag16.03.22 13:29
haydee schrieb:
Gilt so vermutlich als 2 Gebäude und damit der Abstand von 3m als eingehalten.haydee schrieb:
Ansonsten hätte M4rvin die 3m Abstand (vom Nachbarn) auf seinem Grundstück einhalten müssen.Wen dem so währe, dann würde der Nachbar keine Abstandsflächenübernahme benötigen.Pinkiponk16.03.22 13:47
11ant schrieb:
Daß Ihr es auch weiterhin nicht verstehen wollen solltet, ...Ich habe den Sachverhalt zugegebenermaßen nicht verstanden und wusste auch nicht, dass man Hobbyräume und Sauna auf die Grenze stellen darf. Und warum diese Grenzbebauung dann nur einem Nachbarn erlaubt ist und nicht beiden?gutentag16.03.22 13:51
M4rvin schrieb:
Ja, ich denke deswegen hätten wir unterschreiben sollen.
So habe ich dass verstanden.Auf keinen Fall unterschreiben. Du kannst den Bau durch nicht unterschreiben eh nicht verhindern, Du verlierst nur Dein Recht in dem Bereich selber eine Grenzbebauung vorzunehmen falls Du unterschreibst.Taktisch war es total falsch vom Nachbarn das Hobbyraum und Sauna zu nennen. Dann hätten die nicht die Übertragung der Abstandsfläche benoetigt.
gutentag16.03.22 14:01
Pinkiponk schrieb:
Ich habe den Sachverhalt zugegebenermaßen nicht verstanden und wusste auch nicht, dass man Hobbyräume und Sauna auf die Grenze stellen darf. Und warum diese Grenzbebauung dann nur einem Nachbarn erlaubt ist und nicht beiden?Hobbyraum und Sauna duerfen eben nicht an die Grenze. Das hat der Nachbar ja schon so erkannt. Da die Garage aber mit dem Hobbyraum und der Sauna verbunden ist, benoetigt der Nachbar die Uebertragung der Abstandsfläche. Die Folge ist, seine Absatndsflaeche wandert ins Grundstück des TE. Auf die Abstandsfläche des Nachbarn darf dann u. U. eben nicht gebaut werden.
Leider fehlt hier tatsaechlich der koennte uns sagen ob man eventuell gegenseitig die Abstandsfläche uebertragen kann.
Myrna_Loy16.03.22 14:06
gutentag schrieb:
Hobbyraum und Sauna duerfen eben nicht an die Grenze. Das hat der Nachbar ja schon so erkannt. Da die Garage aber mit dem Hobbyraum und der Sauna verbunden ist, benoetigt der Nachbar die Uebertragung der Abstandsfläche. Die Folge ist, seine Absatndsflaeche wandert ins Grundstück des TE. Auf die Abstandsfläche des Nachbarn darf dann u. U. eben nicht gebaut werden.Vor allem hätte es für alle nicht-Garagen oder Schuppen-Bauten bedeutet, dass 6 m bis zur Grenze eingehalten werden müssen, statt 3 m.M4rvin16.03.22 14:08
Puh, na zum Glück haben wir nicht unterschrieben!
Gibt es denn sonst noch was zu beachten? Also nicht, dass sie es jetzt doch so bauen, wie es "nicht erlaubt" gewesen wäre und weil wir uns dann nicht beschweren, wird es als Gegeben gesehen?
So etwas ähnlich gilt doch zB bei Bäumen/Büschen, wenn die zB zu Nahe sind und dann über 2m wachsen muss man das beanstanden, sonst wird es nach ein paar Jahren quasi genehmigt durch nicht melden. (Ich hoffe ihr wisst, was ich meine... 😀)
Gibt es denn sonst noch was zu beachten? Also nicht, dass sie es jetzt doch so bauen, wie es "nicht erlaubt" gewesen wäre und weil wir uns dann nicht beschweren, wird es als Gegeben gesehen?
So etwas ähnlich gilt doch zB bei Bäumen/Büschen, wenn die zB zu Nahe sind und dann über 2m wachsen muss man das beanstanden, sonst wird es nach ein paar Jahren quasi genehmigt durch nicht melden. (Ich hoffe ihr wisst, was ich meine... 😀)
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