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ᐅ Muss Bauträger auf enorme Böschungshöhe/Kosten hinweisen?


Erstellt am: 11.02.19 10:52

Sony7011.02.19 10:52
Hallo liebe Forumsmitglieder,

wir bauen aktuell unser Haus am unteren Teil eines Hangs, nahezu ebenes Grundstück. Im Gartenbereich wäre auch eine gewisse Hangneigung gewesen weshalb wir das Auffüllen beim Bauträger beauftragt haben für Kosten von ca. 3.000 EUR. Was wir nicht wussten ist jedoch die vorgegebene Bauhöhe des Hauses, das über dem ursprünglichen Grundstücksniveau liegt und dadurch musste unser Gartenbereich nochmals aufgefüllt werden wodurch wir an einer Seite nun eine Böschung von 2 m haben. Die Kosten für die Befestigung liegen hier bei 20.000 - 30.000 EUR. Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir ggf. die Terrasse mit STufen gebaut und den Garten terrassiert. Unser Bauträger hat uns auf diese Sache niemals hingewiesen und was das nach sich zieht. Auch im Werkplan ist diese enorme Böschungshöhe nicht ersichtlich.

Haben wir hier irgendwelche Handhabe?

Vielen Dank vorab!

Sony
nordanney11.02.19 11:01
Nun ja, Ihr werdet einen Vertrag unterschrieben haben (wirklich Bauträger oder GU?). Zum Vertrag wird es auch Pläne und Höhenangaben gegeben haben.
Nun lässt sich natürlich darüber streiten, ob das Unternehmen Euch noch einmal darauf hätte hinweisen sollen oder nicht. Immerhin müsst Ihr die Pläne gekannt haben.

Ohne mehr zu wissen, denke ich, dass Ihr das bekommen habt, was Ihr bestellt habt.
Zaba1211.02.19 12:50
Die Frage ist, ist es ein Bauträger oder ein GU. Auch wenn die Antwort keine Rolle spielt.

Bei einem Bauträger bekommt Ihr das was im Vertrag drin steht, also Haus, Grundstück und alles weitere was vertraglich geregelt ist. Wenns nicht drin steht, dass das Grundstück bezugsfertig gemacht wird dann eben nicht.

Bei einem BU habe ihr vorher das Grundstück gekauft. Die Grundstückssituation ist nicht sein Bier. Ihr habt nur einen Vertrag über die Erstellung des Hauses. Alles andere interessiert den GU nicht. Warum auch, es ist euer Grundstück.

Aber jetzt mal ehrlich, ihr habt so ein Gefälle im Gelände und habt euch vorher über die Kosten keine Gedanken gemacht? Dafür fehlt mir echt das Verständnis.

...und ich habe selbst ein Hanggrundstück mit 3m Gefälle. Sowas bebaut man mit einem eigenen Architekten, der sehr wohl so was auf dem Schirm hat und für euch arbeitet.
Mottenhausen11.02.19 13:34
Sony70 schrieb:
Auch im Werkplan ist diese enorme Böschungshöhe nicht ersichtlich.

Sorry für den wenig konstruktiven und schnippigen Hinweis, aber wenn ihr die Pläne aus Bauantrag und Werkplanung nicht richtig gelesen habt oder nicht richtig verstanden habt (als Laien haben wir nun mal wenig Ahnung davon), ist das schon irgendwie eure eigene Schuld, oder? Dann muss man sich halt fachkunde Hilfe suchen, haben wir auch gemacht, es geht halt nicht anders.

Es muss doch einen Lage- und Höhenplan vom Vermesser geben und dort stehen Höhenanhaben üNN drinne?! In der Werkplanung ist die Höhe Fertigfußboden oder Rohfussboden ebenfalls in üNN angeben. Eine 2m Differenz könnte einem hierbei auffallen und man muss sich die Frage stellen wo und wie der Höhenunterschied überwunden wird?

Ob die 20-30000€ jetzt zu viel sind kann ich nicht beurteilen, bei uns muss im vorderen Grundstücksbereich am tiefsten Punkt 1m angefüllt werden (Herstellung eines Schotterbettes für die Bodenplatte) und die Kostenschätzung laut GU beläuft sich derzeit auf 2000-5000€. Schätzung basierend auf Bodengutachten. Vondaher könnten bei euch rein mengenmäßig und unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Befestigung (weil zu starker Böschungswinkel?) schon 20000€ hinkommen.
Zaba1211.02.19 13:51
Mottenhausen schrieb:
Sorry für den wenig konstruktiven und schnippigen Hinweis, aber wenn ihr die Pläne aus Bauantrag und Werkplanung nicht richtig gelesen habt oder nicht richtig verstanden habt (als Laien haben wir nun mal wenig Ahnung davon), ist das schon irgendwie eure eigene Schuld, oder? Dann muss man sich halt fachkunde Hilfe suchen, haben wir auch gemacht, es geht halt nicht anders.

Es muss doch einen Lage- und Höhenplan vom Vermesser geben und dort stehen Höhenanhaben üNN drinne?! In der Werkplanung ist die Höhe Fertigfußboden oder Rohfussboden ebenfalls in üNN angeben. Eine 2m Differenz könnte einem hierbei auffallen und man muss sich die Frage stellen wo und wie der Höhenunterschied überwunden wird?

Ob die 20-30000€ jetzt zu viel sind kann ich nicht beurteilen, bei uns muss im vorderen Grundstücksbereich am tiefsten Punkt 1m angefüllt werden (Herstellung eines Schotterbettes für die Bodenplatte) und die Kostenschätzung laut GU beläuft sich derzeit auf 2000-5000€. Schätzung basierend auf Bodengutachten. Vondaher könnten bei euch rein mengenmäßig und unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Befestigung (weil zu starker Böschungswinkel?) schon 20000€ hinkommen.
Bebauungspläne liefern immer Höhenangaben mit, daher braucht man für die erste Bestandsaufnahme keinen Vermesser. Bei unserem Bauvorhaben hatte die Prio1 immer die Hangsituation und die daraus resultierenden Kosten. Prio 2 hatte die Grenzgestaltung zusammen mit den Nachbarn. Weil die Nachbarn maßgeblich deine Kosten mit beeinflussen (hoffentlich habe Ihr dies auch getan, sonst kann es passieren, dass es noch teurer wird). Prio 3 hatte die Terrassengestaltung und dann der Rest wie Grundriss, Gebäudeansichten usw.

Übrigens sind die Kosten realistisch (es geht ja hier nicht nur um L-Steine sondern wie ich es verstehe um 2m Geländeanhebung auf gesamter Grundstücksfläche), wir liegen über 30k€ bei unserem Hang und da ist noch kein Zaun oder ähnliches dabei. Also nicht die Augen verschließen und einen Schuldigen sondern Lösungen suchen.
Mottenhausen11.02.19 13:54
Ja, haben wir berücksichtigt, Nachbarn beide ähnlich hoch, Garage an Garage auf gleicher Höhe usw. das passt alles. Böschung Richtung Straße.

Aber was nützt deine Antwort jetzt dem TE?
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