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ᐅ Monatliche Instandhaltungsrücklage bei Neubau


Erstellt am: 05.12.22 12:53

Torti2022neu05.12.22 16:15
SenorRaul7 schrieb:

Wie seht ihr das bzw. wie habt ihr das bei euch geregelt?
Zunächst sollte man unterscheiden zwischen Alleineigentum (Einfamilienhaus) und Teileigentum (Eigentumswohnung).
Bei der ETW sollte man immer, auch beim Neubau, eine Instandhaltungsrücklage bilden. Die Höhe lässt sich nach verschiedenen Formeln berechnen - je nach Alter.

Bei Neubauhaus sehe ich in den ersten 10 Jahren nicht den Bedarf nach einer expliziten Instandhaltungsrücklage. Dafür geht zu wenig kaputt. Danach kann man an den systematischen Aufbau denken.

Was ich viel wichtiger finde, ist eine grundsätzliche Mindestrücklage. Dabei ist egal, ob sie für die neue Wohnlandschaft (auch da können beim neuen Wohnzimmer schnell T€ 10+X zusammen kommen), das Auto oder eben fürs Haus gebraucht wird. Und diese Rücklage muss immer umgehend und schnell wieder aufgefüllt werden.

Wie hoch muss sie sein? Hängt von Eurem Leben ab.
Nida35a05.12.22 18:50
Torti2022neu schrieb:

Wie hoch muss sie sein? Hängt von Eurem Leben ab.
wir schlafen ruhiger, wenn 5-6 Raten auf der hohen Kante sind,
ab 20 Raten schränken wir uns kaum noch ein,
halten die Finanzen aber immer im Blick
WilderSueden05.12.22 19:08
Musketier schrieb:

Was ich aber viel spanndender find, wann verwendet man die Instandhaltungsrücklage?
Terrassendach und anderen planbare Neuanschaffungen würde ich eher gesondert ansparen wenn wir wirklich von einer Instandhaltungsrücklage reden. Wenn wir von einem Anschaffungstopf reden der für Haus, Auto,... sein soll, dann darf man auch was daraus entnehmen wenn man genügend übrig lässt. So zumindest mein Plan, ich finde auch einen allgemeinen Topf geschickter als eine explizite Instandhaltungsrücklage die 15 Jahre vor sich hingammelt. Das setzt aber natürlich auch voraus, dass man im Zweifelsfall das schnell auffüllen kann
kati133705.12.22 19:42
Wir haben gerne den hier schon oft erwähnten "Notgroschen" auf der hohen Kante. Mit dem Fühle ich mich wohl wenn er 5stellig ist. Tagesgeld oder so, irgendwas wo man drankommt.
Von sowas würden wir größere, ungeplante Unfälle bezahlen wie kaputte Haushaltsgeräte, größere Autoreparatur oder so.

Als Hausrücklage haben wir 250€ vorgesehen. Wobei ich da in den ersten Jahren auch teilweise den "Notgroschen" wieder damit auffüllen würde falls nötig. Ich würde aber auch in den ersten 5 Jahren schon anfangen etwas wegzulegen, trotz Gewährleistung, weil - wie's der Teufel will - passiert nach genau 5 1/2 Jahren irgendwas blödes mit der Immobilie wofür ihr aufkommen sollt. Das sollte natürlich nicht passieren, aber kann.
Und dann bietet es sich auch an, weil man wenn man pech hat nach 10-15 Jahren auch schon wieder in größere Probleme laufen kann. Neue Heizungsanlage oder sowas nötig - da kommt man dann mit nem 4stelligen Betrag auch schnell nicht mehr aus. Daher denke ich mit den 250/Jahr- im Verlauf die Option das zu erhöhen - ist man erstmal ganz gut aufgestellt.

Für größere, unvorhergesehene Schäden die man versichern kann würde ich übrigens jederzeit die Versicherung vorziehen. Also wir haben uns recht üppig mit einer Wohngebäudeversicherung ausgestattet. Einfach weil bei Immobilien Schäden auftreten können wo man die Kosten nur schwer abschätzen kann. Damit schläft es sich besser.
Musketier05.12.22 19:50
Apropos 5 Jahre Gewährleistung und erst danach ansparen. Unsere Fassade mußte in der Gewährleistung nochmal komplett neu verputzt werden. Kostenpunkt dürfte locker 5 stellig gewesen sein. Die Putzerfirma war schon pleite, also blieb alles am GU hängen und kurz darauf wurde der GU in die Insolvenz mitgerissen.
instandhaltungsrücklagegewährleistungschäden