ᐅ Möglicher Anbau an bestehender Immobilie
Erstellt am: 23.08.2024 08:07
Tobilayo 23.08.2024 08:07
Hallo,
ich weiß, Nutzer die sich registrieren um eine Frage zu stellen sind in einem Forum nicht gerne gesehen. Vielleicht findet jemand doch kurz Zeit, meine Frage zu beantworten.
Wir planen einen Anbau an der Ostseite unserer Immobilie (Erweiterung Küche und zusätzlicher Raum, insgesamt 20,05 m²). Unsere Immobilie ist eine von 4 Einheiten.
Es gilt die Baunutzungsverordnung 1977 und wir kommen aus Niedersachsen. Die Grundflächenzahl liegt bei 0,3 - Geschossflächenzahl bei 0,5.
Nach meinen Berechnungen ist dies möglich, da in der Baunutzungsverordnung 1977 lediglich das Hauptgebäude und mit der Hauptanlage verbundene Nebenanlagen Grundflächenzahl-relevant sind.
Corporate/Garagen nur mit einem Wert > 0,1.
Zustimmung der 3 anderen Miteigentümer für den Anbau bekommen wir.
Meine Fragen:
1. Grundflächenzahl:
Lt. Baunutzungsverordnung 1977 gehören Garagen und Carports nur bei > 0,1 der Grundstücksfläche zur Grundflächenzahl Berechnung. Der damalige Bauamt-Mitarbeiter hat jetzt die Quadratmeter der 4 Carports zusammengerechnet und kommt über 0,1 der Grundstücksfläche. Er hat aber auch die Schuppen mit gerechnet, die hinter dem Carport sind. Das ist doch nicht richtig, oder? Ich schicke ein Foto, welche Schuppen ich meine (grün markiert).
Lt. Baunutzungsverordnung 1977 gehören Schuppen/Gartenhütten/Fahrradabstellräume nicht zur Grundflächenzahl bzw. zu dem Wert der 0,1 nicht überschreiten darf. Wenn ich das weglasse, komme ich unter einen Wert von 0,1 der Grundstücksfläche.
2. Geschossflächenzahl
Er hat einfach das Außenmaß des Erdgeschosses für die beiden Häuser genommen und dieses dann mal 2 gerechnet.
Für die Geschossflächenzahl ist aber doch die Nutzfläche relevant, die ja im EG und 1.OG unterschiedlich ist. Also quasi ohne Außenmauern, nur die nutzbare Fläche. Er hat es sich bei der Berechnung wahrscheinlich einfach möglichst leicht gemacht, da er bei dieser vereinfachten Rechnung auch < 0,5 landet (0,491).
Es wäre wirklich toll, wenn jemand diese beiden Punkte beurteilen kann.
Danke vorab und ein schönes Wochenende!

ich weiß, Nutzer die sich registrieren um eine Frage zu stellen sind in einem Forum nicht gerne gesehen. Vielleicht findet jemand doch kurz Zeit, meine Frage zu beantworten.
Wir planen einen Anbau an der Ostseite unserer Immobilie (Erweiterung Küche und zusätzlicher Raum, insgesamt 20,05 m²). Unsere Immobilie ist eine von 4 Einheiten.
Es gilt die Baunutzungsverordnung 1977 und wir kommen aus Niedersachsen. Die Grundflächenzahl liegt bei 0,3 - Geschossflächenzahl bei 0,5.
Nach meinen Berechnungen ist dies möglich, da in der Baunutzungsverordnung 1977 lediglich das Hauptgebäude und mit der Hauptanlage verbundene Nebenanlagen Grundflächenzahl-relevant sind.
Corporate/Garagen nur mit einem Wert > 0,1.
Zustimmung der 3 anderen Miteigentümer für den Anbau bekommen wir.
Meine Fragen:
1. Grundflächenzahl:
Lt. Baunutzungsverordnung 1977 gehören Garagen und Carports nur bei > 0,1 der Grundstücksfläche zur Grundflächenzahl Berechnung. Der damalige Bauamt-Mitarbeiter hat jetzt die Quadratmeter der 4 Carports zusammengerechnet und kommt über 0,1 der Grundstücksfläche. Er hat aber auch die Schuppen mit gerechnet, die hinter dem Carport sind. Das ist doch nicht richtig, oder? Ich schicke ein Foto, welche Schuppen ich meine (grün markiert).
Lt. Baunutzungsverordnung 1977 gehören Schuppen/Gartenhütten/Fahrradabstellräume nicht zur Grundflächenzahl bzw. zu dem Wert der 0,1 nicht überschreiten darf. Wenn ich das weglasse, komme ich unter einen Wert von 0,1 der Grundstücksfläche.
2. Geschossflächenzahl
Er hat einfach das Außenmaß des Erdgeschosses für die beiden Häuser genommen und dieses dann mal 2 gerechnet.
Für die Geschossflächenzahl ist aber doch die Nutzfläche relevant, die ja im EG und 1.OG unterschiedlich ist. Also quasi ohne Außenmauern, nur die nutzbare Fläche. Er hat es sich bei der Berechnung wahrscheinlich einfach möglichst leicht gemacht, da er bei dieser vereinfachten Rechnung auch < 0,5 landet (0,491).
Es wäre wirklich toll, wenn jemand diese beiden Punkte beurteilen kann.
Danke vorab und ein schönes Wochenende!
ypg 23.08.2024 09:10
Tobilayo schrieb:
Lt. Baunutzungsverordnung 1977werden Carport und Garagen in Par 12 geregeltTobilayo schrieb:
Schuppen/Gartenhütten/Fahrradabstellräumeals Nebenräume in Par 14Tobilayo schrieb:
GeschossflächenzahlIst die Geschossfläche ohne Wände aller Vollgeschosse.Vermesser Dimeto wird das ganz genau wissen.
Tobilayo schrieb:
ich weiß, Nutzer die sich registrieren um eine Frage zu stellen sind in einem Forum nicht gerne gesehen.Ist das so? Du kannst doch sonst keine Frage stellen?! Tobilayo 23.08.2024 09:24
Danke für die schnelle Antwort.
Bist du dir da sicher? So wie ich es in der BauNVO1977 lese, ist das Außenmaß hier relevant.
Diese Differenz entscheidet letztlich darüber, ob ich unter 0,5 bleibe oder drüber bin.
Vielleicht kann Dimeto es ja nochmal beurteilen (oder jemand anderes)
Danke und LG
ypg schrieb:
ie Geschossfläche ohne Wände aller Vollgeschosse.
Vermesser Dimeto wird das ganz genau wissen.
Bist du dir da sicher? So wie ich es in der BauNVO1977 lese, ist das Außenmaß hier relevant.
Diese Differenz entscheidet letztlich darüber, ob ich unter 0,5 bleibe oder drüber bin.
Vielleicht kann Dimeto es ja nochmal beurteilen (oder jemand anderes)
Danke und LG
ypg 23.08.2024 09:26
Den Vermesser Dimeto bitte googlen! Der ist hier nicht.
Schorsch_baut 23.08.2024 09:29
Was sagt denn der planende Architekt dazu? Das ist doch dessen Job, diese Details mit dem Bauamt abzustimmen?
Schorsch_baut 23.08.2024 09:32
Da die Schuppen baulich fest mit den Carports verbunden sind und keine eigenständigen Einheiten ist das sicher eine Auslegungsfrage.
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