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ᐅ Mindestabstand ab Bodenplatte?


Erstellt am: 06.09.15 11:05

SimonMoers 06.09.15 11:05
Gilt der 3m Mindestabstand ab Bodenplatte? Würde gerne die Bodenplatte 10cm größer vorsehen und nachträglich verklinkern, dabei aber 3m zur Gebäudemauer einhalten und später mit Klinker nur noch auf 2,90m gehen durch Absatz 14 der NRW Bauordnung.
Ist das möglich das der 10cm Überstand der Bodenplatte nicht zur Gebäudegrenze zählt?
MfG
Simon

albert.hagenlocher 06.09.15 14:11
Da freut sich der Nachbar .

Bauexperte 07.09.15 13:53
Hallo Simon,
SimonMoers schrieb:

Würde gerne die Bodenplatte 10cm größer vorsehen
Wozu sollte das gut sein?
SimonMoers schrieb:

und nachträglich verklinkern, dabei aber 3m zur Gebäudemauer einhalten und später mit Klinker nur noch auf 2,90m gehen durch Absatz 14 der NRW Bauordnung.
Ist das möglich das der 10cm Überstand der Bodenplatte nicht zur Gebäudegrenze zählt?
Ich hatte so einen Fall noch nicht, würde aber aus dem Bauch heraus schreiben wollen, daß dies nur mit Rücksprung des Hauses (kontraproduktiv) oder Baulast des Nachbarn umsetzbar ist. Vlt. kann Dirk hier verlässlichere Info beisteuern.

Grüße, Bauexperte

SimonMoers 07.09.15 16:00
Damit man schon mal das Fundament für den späteren Klinker vorsieht. Deswegen ja auch die Frage ob man das Fundament schon beim Hausbau erweitern kann unabhängig von den 3m. Ist ja schliesslich kein Wohnraum, kleiner 3m, kleiner 2m. Und dann 6 Monate nachdem das Haus fertig wäre dann verklinkert, denn laut diesem Absatz müsste das ja gehen, wil jetzt aber auch kein Risiko eingehen.
Zitat,
(14) Bei bestehenden Gebäuden ist die nachträgliche Bekleidung oder Verblendung von Außenwänden sowie die nachträgliche Anhebung der Dachhaut zulässig, wenn die Baumaßnahme der Verbesserung des Wärmeschutzes dient und wenn die Stärke der Bekleidung oder Verblendung bzw. die Anhebung der Dachhaut nicht mehr als 0,25 m und der verbleibende Abstand zur Nachbargrenze mindestens 2,50 m beträgt. Darüber hinaus können unter Würdigung nachbarlicher Belange und der Belange des Brandschutzes geringere Tiefen der Abstandsflächen gestattet werden, wenn die Baumaßnahme der Verbesserung des Wärmeschutzes dient. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Außenwände, deren abstandsfläche Absatz 5 nicht entspricht.

nordanney 07.09.15 16:11
Verbesserung des Wärmeschutzes? Dann planst und baust Du also ein Energieeinsparverordnung-konformes Haus (monolithisch oder mit WDVS?) und möchtest den Klinker nachträglich als Wärmeschutzmaßnahme verkaufen?

SimonMoers 07.09.15 16:23
Ja mit WDVS, ja genau das würde ich gerne. Die Frage ist halt wie realistisch das ist?
bodenplatteklinkerfundamentbekleidungverblendungdachhautbaumaßnahmewdvs