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ᐅ Mietrecht/Wie sicher ist Miete bei Hartz /Flüchtlingen wirklich?


Erstellt am: 18.03.17 10:07

MaxPower9018.03.17 10:07
Hallo liebe Leute,

ich habe eine 1-Zimmer-Wohnung mit 44 m² mitten in Dortmund erworben und möchte diese nun vermieten. Ich habe sie noch nicht inseriert aber habe den Eindruck, dass die Nachfrage in Dortmund besonders nach kleinen Wohnungen im Moment extrem hoch ist.

Nun ist ja das Klientel, dass sich für die Wohnung in der Lage (Zentral, U-Bahn-Anbindung top) interessieren wird neben Studenten wahrscheinlich auch Flüchtlinge und Hartz4- Empfänger, gerade auch weil eine komplette Küchenzeile schon drin ist.

Nun sagen die einen, dass mir was besseres nicht passieren könnte, weil mit Abtretungserklärung die Miete plus Nebenkosten direkt vom Amt kommt. Dann habe ich aber auch gehört, dass die Miete bei Flüchtlingen je nach Status nicht dauerhaft genehmigt wird und irgendwann von der Stadt einfach nicht mehr gezahlt, wenn sich der Status ändert oder eine Frist abläuft. Dann steht man da, hat die armen Leutchen da wohnen und muss ihnen erklären, dass sie raus müssen aber nirgendwo anders hinkönnen.

Ähnlich mit Hartz4-Empfängern. Da gibt es ja wohl u.U. irgendwann einen Übergang zum Sozialhilfeempfänger. Ändert sich dann nicht auch etwas bezüglich der genehmigten Mietzahlung?

Ich würd mich sehr freuen wenn jemand, der ein bisschen Erfahrung mit dem Thema hat, etwas Licht ins Dunkle bringen würde.

Danke!
toxicmolotof18.03.17 11:44
Hartz4 = Sozialhilfeempfänger
Nordlys18.03.17 16:40
Es stimmt das mit den Flüchtlingen. Zunächst bringt die Kommune sie unter und zahlt. Ist der Status der Anerkennung erreicht, ist die Kommune raus. Dann hat der Flüchtling für sich selbst zu sorgen, ggf. kann er Grundsicherung beantragen, ALG 2, im Volksmund Hartz 4 dann, wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also vermittelbar ist. Hartz 4 und Grundsicherung zahlen identisch, Kommunen oft mehr bei Flüchtlingsunterbringung, da man, auf Teufel komm raus, unterzubringen hat. Also wird hingelangt und gezahlt..,wobei durch das Schliessen der Balkanroute der Druck aus dem Kessel ist.
Eine Vermietung an Hartz 4 ler und oder Flüchtlinge ist rein fiskalisch Attraktiv. Aber die Wohnung leidet darunter sehr. Oft jedenfalls.
Payday19.03.17 13:03
personen die ohne job sind verbringen aus nachvollziehbaren gründen immer mehr zeit in der wohnung wie jemand der arbeitet. die wohnung nutzt sich also mehr ab.
ganz zu schweigen von der ggf. höheren chance, das die wohnung völlig verhunzt wird.

der wohnungsmarkt die vermietung eh garantiert, wieso dann nicht jemanden der auch geld hat?!
der hartz4 empfänger kann sich das geld auch selber auszahlen lassen und die miete selber zahlen. so bekommt der vermieter gar nicht mit das man arbeitslos ist...
Aotearoa19.03.17 13:26
Ich arbeite im Sozialamt. [emoji6]

Klar, freut sich die Kommune, wenn kleiner und kostengünstiger Wohnraum zur Verfügung steht.

Ich als SB halte meine Kunden an, selbst die Miete zu zahlen, solange die Person in der Vergangenheit die Mieten zuverlässig weitergeleitet hat.
Außerdem sollte dir klar sein, dass du mit der Person selbst den MV hast, nicht mit dem Amt (das Vergessen manche Vermieter gerne mal).

Liebe Grüße
hausnewbie19.03.17 23:58
Achtung, in den Fällen wo das Amt die Miete überweist kann der Mieter selber das jederzeit ändern und die Miete wieder selber überweisen, was nebenbei das Risiko birgt das er eben das nicht tut. Das Amt kann in dem Fall nicht belangt werden. Den Mieter dann loszuwerden kann schwer sein. Auch wenn er nicht oder nur teilweise zahlt.
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