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ᐅ Mietrecht/Wie sicher ist Miete bei Hartz /Flüchtlingen wirklich?


Erstellt am: 18.03.17 10:07

Payday26.03.17 13:15
man könnte im Mietvertrag vereinbaren das die miete direkt von der arge überwiesen wird. ob das mietrechtlich erlaubt ist steht aber auf einen anderen blatt (keine ahnung).
letztendlich sind sozialhilfeempfänger als mieter nur in wohnungen gut wo du normal keinen anderen unterbekommst. ansonsten ist die arbeitende bevölkerung als mieter klar im vorteil.

wenn ihr eine hochschule habt vermiete an studenten mit eltern als bürge. ziemlich sichere sache 🙂 die bürgschaft bei mieten ist häufig aber auf 3monatsmieten gedeckelt. trotzdem relativ sicher.

welche kundschaft du am ende bekommst hängst im grunde von 2 dingen ab: lage und wohnungsqualität.
Peanuts7428.03.17 11:21
Also ich würde auch immer bevorzugt an Leute vermieten, die sich das geld selbst erarbeiten und den Wert zu schätzen wissen. Wenn sie etwas zerstören ist da im Zweifelsfall auch eher etwas zu holen als bei H4 Empfängern.
Wir haben schon Wohnungen gehabt, da sind die "Mieter" (nachdem sie fast ein Jahr nichts bezahlt hatten) bei Nacht und Nebel verduftet und (jetzt halt Dich fest) haben sogar das Laminat sowie Schalter und Steckdosen (uralt) ausgebaut und mitgenommen.
MaxPower9028.03.17 13:00
Payday schrieb:
der wohnungsmarkt die vermietung eh garantiert, wieso dann nicht jemanden der auch geld hat?!
der hartz4 empfänger kann sich das geld auch selber auszahlen lassen und die miete selber zahlen. so bekommt der vermieter gar nicht mit das man arbeitslos ist...

Ich würde ja vor dem Mietvertrag einen Einkommensnachweis verlangen. Aber im Prinzip hast Du recht, wenn die Nachfrage da ist oder sein sollte, was sich nach Schalten der Anzeige herausstellen wird, hätte ich ja die Wahl...

Aotearoa schrieb:
Ich arbeite im Sozialamt. [emoji6]

Klar, freut sich die Kommune, wenn kleiner und kostengünstiger Wohnraum zur Verfügung steht.

Ich als SB halte meine Kunden an, selbst die Miete zu zahlen, solange die Person in der Vergangenheit die Mieten zuverlässig weitergeleitet hat.
Außerdem sollte dir klar sein, dass du mit der Person selbst den MV hast, nicht mit dem Amt (das Vergessen manche Vermieter gerne mal).

Liebe Grüße

Guter Hinweis, danke! Nur das der Mieter die Miete direkt zahlt hat aus meiner Vermietersicht keinen Vorteil, birgt nur ein großes Risiko. Daher würd ich das versuchen zu vermeiden.
MaxPower9028.03.17 13:02
Peanuts74 schrieb:
Also ich würde auch immer bevorzugt an Leute vermieten, die sich das geld selbst erarbeiten und den Wert zu schätzen wissen. Wenn sie etwas zerstören ist da im Zweifelsfall auch eher etwas zu holen als bei H4 Empfängern.

Das mit der Wertschätzung ist ein guter Punkt. Wobei ja jeder in Hartz 4 reinrutschen kann. Da muss man glaub ich die Leute echt kennenlernen und das "individuell beurteilen".
Peanuts7428.03.17 13:33
Sicher, man kann und soll keinen vorher verurteilen. Auch gern genommen, alleinstehende Frau und etwas später zieht der dubiose neue Freund mit ein, der nur Terror macht...
Climbee27.04.17 11:26
Meine Mutter hat früher in einem Immobilienbüro gearbeitet und vor vielen Jahren waren die echt glücklich, wenn sich das Sozialamt für eine Wohnung interessiert hat: Sozialamt hat gezahlt, nach Auszug wurde ohne irgendwelche Debatten der Originalzustand wieder hergestellt.(also evtl. aufgetretene Schäden behoben)
Wie wir in Bayern sagen: des war a g'mahte Wies'n

Irgendwann kam man aber auf die Idee, daß es diskriminierend für einen Sozialhilfeempfänger ist, wenn er so etwas nicht selber in die Hand nehmen darf. Daher hat er jetzt das Geld für Miete vom Amt bekommen und der Mietvertrag wurde direkt mit dem Mieter und nicht mehr mit dem Amt geschlossen.

Jetzt kann man Glück haben und der Sozialhilfeempfänger verwendet das für die Miete vorgesehene Geld auch genau dafür. Dann ist alles gut.
Oder man hat Pech und dann leider das Nachsehen.
Und aus leidvoller Erfahrung kann ich sagen: es dauert, bis man einen Mieter aus einer Whg wieder raus hat, auch wenn der keine Miete zahlt. Auf den Kosten durch evtl. verursachte Beschädigungen und/oder Gerichtskosten (man muß einen Titel erwerben um jemanden aus der Wohnung zu kriegen, das dauert und kostet), Räumungskosten, Mietrückstände etc. bleibst du aber sitzen. Klar kann man es einklagen! Nur: wo nix ist, kann keiner was holen, da helfen die schönsten Titel leider nix.

Von daher: ich würde es nicht mehr machen.

Du hast als Vermieter immer ein gewisses Risiko, das man minimieren kann, wenn man z.B. einen Bürgen findet (die Variante Eltern bürgen für Student ist gut!), jemanden, der schon ein lang anhaltendes Arbeitsverhältnis bei einem guten Arbeitgeber hat (da ist die Wahrscheinlichkeit des Arbeitsverlustet eher gering), aus dem Bekanntenkreis jemand, dem man vertraut etc.

Auf jeden Fall Auskünfte über das Arbeitsverhältnis einholen!

Einzimmerwohnungen haben leider die Eigenschaft, daß sie meist nur eine gewisse Zeit bewohnt werden (dann kommt Familienbildung oder man verdient besser und will etwas komfortabler wohnen etc.). Was für den Vermieter auch nicht nur ein Nachteil ist, weil einen langjährigen Mieter aus der Whg zu bekommen ist überhaupt nicht einfach.
In einer Studentenstadt würde ich die Variante Student mit Bürgschaft durch die Eltern (dort bitte Einkunftsnachweise fordern) auf jeden Fall bevorzugen. Wir hatten damit die besten Erfahrungen.
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