Mehrwertsteuer bei Photovoltaik über GU zurückholen

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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F

Fuchur

Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Leistungszeitpunkt, hier also Zeitpunkt der Abnahme. Von daher: ja, der GU muss. Wenn es gar keinen Einzelpreis gibt, dann könnte es natürlich "schwierig" werden, den korrekten Preis zu ermitteln. Plötzlich ist die Photovoltaik ganz billig gewesen und die Differenz steckt er sich ein...
 
WilderSueden

WilderSueden

Photovoltaik war in der Angebotsphase mal als mögliche Vergütung für Eigenvergabe (hätte ich das bloß gemacht...) einzeln bepreist, im endgültigen Vertrag nicht. Insofern muss das auf jeden Fall irgendwie aufgetrennt werden. Bereitschaft des GU dazu ist da, auch eher die Photovoltaik nach heutigen Preisen. Hat natürlich auch andere Hintergründe als reine Nettigkeit, darauf gehe ich vielleicht später mal ein.
 
G

Gerddieter

Da klinke ich mich auch mal mit einer Frage rein wenn ich darf...
Hausvertrag Herbst 2022 unterschrieben bei GU.
Darin Option Photovoltaik Anlage/Speicher zum Pasuchalpreis xx Brutto, gültig bis Werkplanung.
Jetzt läuft gerade Werkplanung und ich soll in der kommenden Woche entscheiden ob ich Photovoltaik zu dem Pauschlpreis haben möchte.
Das MWST Thema lese ich heute zum erstenmal. Wie sieht in dem Fall die Sache aus?

LG GD
 
S

Scout**

Steht was in den Klauseln, dass sich die Preise auf die zu am Abnahmezeitpunkt gültigen Umsatzssteuersätze beziehen? Wenn ja, würde ich mit 19% auf die Bauleistungen im Allgemeinen und 0% auf den Zusatz "Photovoltaik-Anlage" rechnen. Letzteren also nur netto zahlen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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