W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Mehrkostenaufstellung Unverschämt!


Erstellt am: 28.04.2020 13:01

Alessandro 08.05.2020 14:02
das stimmt. Wenn der AN nur mal mündlich angekündigt hat dass es zu Mehrkosten kommt, ist das schon ausreichend.
Es ist aber eindeutig zu lesen dass die Ankündigung erfolgen MUSS

guckuck2 08.05.2020 15:29
Zumal VOB selten (wirksam) mit privaten Bauherren vereinbart ist

Vicky Pedia 08.05.2020 16:43
Es handelt sich hier um eine geänderte Leistung nach § 2 (5) VOB/B "geänderte Leistung". Der AN hat Anspruch auf einen anderen Preis, wenn dieser vorher vereinbart wurde. Nun entsprach die Erbringung der Leistung dem mutmaßlichen Willen der Bauherren insofern besteht der Anspruch weiter. Insofern könnte ein Anspruch von 49,90€ für bemustertes Parkett abzüglich 30,00€ für bereits enthaltene Fliesen = 19,90 € mal Fläche bestehen. Die Arbeitszeit würde ich als gleich unterstellen. Das Geld würde ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bezahlen, den Rest müsste der AN enklagen. Zur Not kannst Du es noch im Gerichtstermin bezahlen. Diesen Weg gehen viele aber nicht.

Fuchur 08.05.2020 17:56
Vicky Pedia schrieb:

Zur Not kannst Du es noch im Gerichtstermin bezahlen.
zzgl. wie viel Gebühren?

Vicky Pedia 08.05.2020 18:27
Na keine, Gericht zaht doch die Gegenseite. Der An wird nicht klagen, das Prozessrisiko ist zu hoch. Er wird immer einen gütlichen Vergleich suchen.

Fuchur 08.05.2020 18:28
Hä? Du schreibst doch, zur Not im Termin zahlen. Das macht ja nur Sinn wenn die Gegenseite einen Anspruch hat, sprich du unterliegst. Und ein Vergleich beinhaltet quasi immer Kostenteilung.

Bei dem strittigen Betrag sind die Gebühren höher als der Streitwert.
anspruchvobgebühren