Material an Handwerker bezahlt - bin ich nun Eigentümer?

4,90 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Material an Handwerker bezahlt - bin ich nun Eigentümer?
>> Zum 1. Beitrag <<

R

REH70Bi

ich bin mit Material ca. 5.000 nach Rücksprache mit dem Händler in Vorkasse getreten. Rechnung kam vom Handwerker, Geld habe ich direkt an ihn überwiesen. Seit 3 Wochen läuft der Kontakt schleppend wann er das Zeug verbaut. Das Material steht beim Händler.
Wenn das Geld für das Material (also die 5.000€) an den Handwerker geflossen sind und nicht an den Verkäufer der Waren, dann wird der Verkäufer wohl ein verlängertes Eigentumsrecht an der Ware haben, bis diese auch wirklich bezahlt wurde. Ich sehe hier nicht, dass du schon Eigentümer der Ware bist, nur weil es dir geliefert wird. Erst wenn der Handwerker auch das Geld was er von dir bekommen hat an den Händler weitergibt, ist der Verkäufer kein Eigentümer mehr. Meine Meinung dazu.
 
W

WingVII

Wenn du das Geld an den Handwerker gezahlt hast, bist du m.E. dem Händler das Geld trotzdem schuldig. Denn du hast es Abgerufen und somit bestellt.

Außer du hattest eine nachweisbare Vollmacht vom Handwerker zum Abruf der Ware. Aber selbst da ist es fraglich ob die Ware dir gehört, so lange es nicht fest verbaut ist. Falls du das Geld aber direkt dem Händler gezahlt hast, gehört die Ware dir und du brauchst natürlich keine Vollmacht.
 
H

HilfeHilfe

Hallo,

so bin nun stolzer besitzer der Dielen. Handwerker kam auch schon und hat geschimpft wie ein Rohrspatz. Haben alles geklärt und ausgeräumt und er tanzt nächste woche an.

Alles ein Missverständinss, er hätte so viel zu tun und keine lust auf jeglichen sozial Kontakt. Den pflegt er nur beim Abschluss, danach nicht mehr. Schon komisch die Handwerker Spezies
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben