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ᐅ Mängel Netzwerkkabel


Erstellt am: 26.05.2016 20:08

f-pNo 27.05.2016 10:07
wrack schrieb:

Es wurden hier nur einfache geliefert. In der Elektro Bemusterung steht auch nur eine Dose drin, dies habe ich aber so interpretiert, das der doppelte Ausgänge nicht verzeichnet werden muss. (Ich baue leider nicht jeden Tag ein Haus!)
Der Bauleiter bestätigte mir den Mangel, er hatte es selber verschlafen, den Elektriker darauf hinzuweisen, das doppelte bestellt wurden. Da die Netzwerkkabel nun nicht mehr eingezogen werden können, bleibt der Mangel bestehen.

Ich kenne mich jetzt damit nicht so gut aus.
So wie ich es lese, wurde mündlich vereinbart (und mit dem Bauleiter vermutlich besprochen), dass Doppeldosen gesetzt werden sollen. Schriftlich aber wurden nur einfache Dosen festgehalten. So verstehe ich diesen Post zumindest.
Der Elektriker hat sich - vermutlich - an den schriftlichen Auftrag gehalten.
Der Bauleiter bestätigte Dir mündlich den Mangel.
Wenn sich die Baufirma auf die Hinterbeine stellt und sich auf die schriftliche Vereinbarung beruft, hat man meines Erachtens eher schlechte Karten bzgl. "Mangelbeseitigung". Ob in so einem Fall das Gedächtnis des Bauleiters (als Angestellter der Firma) noch immer so gut ist, weiß ich nicht.

Was ich damit sagen will: Aus meiner Sicht läuft es auf Kulanz hinaus. Dem Bauleiter ist bewusst, dass ein Fehler gemacht wurde. Aber entsprechend Vertrag wurde "korrekt" gearbeitet. Somit wird der BL versuchen dies auf der Kulanzschiene zu klären (soweit nicht ein sehr großer Aufwand entsteht). Drückt man zu hart (also in Richtung großen Aufwand fahren [Wände aufstemmen, neu verlegen, etc.]) könnte die Kulanzstimmung kippen.


Mag aber sein, dass ich den Eingangspost auch falsch verstanden habe oder dass generell im Vertrag nur von der "Dose" geschrieben wird und die Art der Dose anderweitig definiert wird.

Bauexperte 27.05.2016 10:45
Mycraft schrieb:
...Von der rechtlichen Seite ist die Lage also klar. Wenn Sie jetzt gewissenhaft gearbeitet haben und die Leitungen nach Vorschrift in Rohr verlegt haben, sollte ein Austausch möglich sein. Wenn nicht, dann haben die ja sowieso Mist gebaut.

Also entweder nachbessern mit allen Kosten und Folgen, oder die ganze Summe, sprich die knapp TSD als Gutschrift.
Ich bin ein absoluter DAU, wie viele hier wissen, ergo halte ich mich bei Leerrohr/DIN Erfordernis ja/nein 'raus.

Recht haben und Recht bekommen, sind _2_ Paar Schuhe! Ein(e) RichterIN würde immer die Verhältnismäßigkeit betrachten; also bitte Piano mit Aussagen, wie "Recht, BU muß & Co." _Gutes_ Geld _schlechtem_ hInterhyprwerfen, sollte nicht Sinn der Übung sein!

Ich sehe hier 2 praktikable Lösungen:

Entweder das Kabel wurde im Leerrohr verlegt, dann ist Nacharbeiten - ein Mangel ist es erst nach Übergabe ! - zwar fruckelig wie ärgerlich für den BU, aber machbar. Oder aber TE und BU einigen sich über eine Gutschrift. Wie sich am Beispiel waschtisch ablesen lässt, wird der BU eher sparsam mit seinen Überschüssen umgehen.

Montage kann er kaum gutschreiben, diese entstand beim Leerrohr sowieso; den "Spaß" hälftig teilen, fällt also raus; auch, da Vertriebskosten inkludiert sind. Ich würde darauf tippen, dass sich eine Gutschrift im Bereich € 300.00 +/- abzeichnen wird.


Bauexperte

andimann 27.05.2016 11:34
Moin,

Bauexperte, du hast viel Erfahrung in der Baubranche. Wenn ich also deine Einschätzung hier lese,
Bauexperte schrieb:
Ich bin ein absoluter DAU, wie viele hier wissen, ergo halte ich mich bei Leerrohr/DIN Erfordernis ja/nein 'raus.

Recht haben und Recht bekommen, sind _2_ Paar Schuhe! Ein(e) RichterIN würde immer die Verhältnismäßigkeit betrachten; also bitte Piano mit Aussagen, wie "Recht, BU muß & Co." _Gutes_ Geld _schlechtem_ hInterhyprwerfen, sollte nicht Sinn der Übung sein!

Ich sehe hier 2 praktikable Lösungen:

Entweder das Kabel wurde im Leerrohr verlegt, dann ist Nacharbeiten - ein Mangel ist es erst nach Übergabe ! - zwar fruckelig wie ärgerlich für den BU, aber machbar. Oder aber TE und BU einigen sich über eine Gutschrift. Wie sich am Beispiel Waschtisch ablesen lässt, wird der BU eher sparsam mit seinen Überschüssen umgehen.

Montage kann er kaum gutschreiben, diese entstand beim Leerrohr sowieso; den "Spaß" hälftig teilen, fällt also raus; auch, da Vertriebskosten inkludiert sind. Ich würde darauf tippen, dass sich eine Gutschrift im Bereich € 300.00 +/- abzeichnen wird.

gehe ich davon aus, dass da Erfahrung hinter steckt. Aber gleichzeitig bin ich echt baff und geschockt über die offensichtlichen Gepflogenheiten "auf'm Bau".

Was du schreibst, läuft auf Folgendes hinaus: Du bestellst ein Auto mit elektrischen Fensterhebern. Der Hersteller ist zu bequem / zu blöd / zu verpeilt die einzubauen und baut dir einfach mal manuelle rein. Und du sollst die manuellen so abnehmen und dafür auch noch bezahlen? Und vor Gericht kommt der Hersteller/Bauunternehmer mit sowas durch?????? gehts noch?

Wenn das wirklich so üblich ist (bei deiner Erfahrung gehe ich mal davon aus) bestätigt das wirklich jedes blöde Klischee über die Baubranche.

Vielleicht habe ich da durch meine Projekterfahrung aus der Industrie eine andere Sichtweise, aber bei uns ist es üblich, dass der Vertrag erfüllt wird. Ohne wenn und aber! Und wenn wir bei einem Projekt was vergessen/verbockt haben, wird das nachgebessert. Und ja, wir haben für sowas auch schon eine halbe Anlage wieder abgerissen und umgebaut.


Viele Grüße,


Andreas

f-pNo 27.05.2016 11:46
wrack schrieb:
In der Elektro Bemusterung steht auch nur eine Dose drin, dies habe ich aber so interpretiert, das der doppelte Ausgänge nicht verzeichnet werden muss.
andimann schrieb:

..., aber bei uns ist es üblich, dass der Vertrag erfüllt wird. Ohne wenn und aber! Und wenn wir bei einem Projekt was vergessen/verbockt haben, wird das nachgebessert.



Wie ich schon oben geschrieben habe - ich kann es nur schwer beurteilen.
Aber so, wie es der TE geschrieben hat, steht im Vertrag nur eine Dose drin und nicht eine Doppeldose. Er ging davon aus, dass es sich um die von ihm gewünschte (und besprochene) Doppeldose handelt.

Wenn da aber EINE Dose im Vertrag drin steht, dann wäre der Vertrag erfüllt. (unter Geschäftsleuten gelten mündliche Absprachen auch als Vertrag - bei Privat vs. Geschäft aber nur die schriftlichen, wenn ich mich nicht irre).
Soll jetzt nicht heißen, dass die Hausbaufirma kein Einsehen hat und sich nicht bewegt - immerhin basiert dieses Geschäft zum Teil auch auf Empfehlungen. Wenn man aber mit der Holzhammer-Methode kommt (Ihr MÜSST aufreißen und neu verlegen), dann kann es auch passieren, dass die Firma im Rahmen von Aufwand und Nutzen denkt und sich einfach umdreht.

Mycraft 27.05.2016 12:04
warten wir mal ab, der TE sollte sich dazu melden was nun genau im Vertrag steht und was wie noch vereinbart wurde

andimann 27.05.2016 12:23
Jupp, es ist sicher erst noch zu klären, was genau da in irgendwelchen Verträgen steht.

Das Wand aufklopfen kommt ja auch erst ins Spiel, wenn der BU die Leitungen nicht in Lehrrohren verlegt hat. Das Verlegen in Leerrohren ist nach DIN anerkannter Stand der Technik. Hat er das nicht gemacht und dafür keine schriftliche Freigabe des Bauherren hat er ein Problem. Und das ist dann unabhängig von der Anzahl der Anschlüsse. LAN kabel gehören in Leerrohre und werden nicht fest eingeputzt!


Viele Grüße,

Andreas
dinvertragdoppeldosebauleiterleerrohrmangelkabel